Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsleistungen
Leistungsgegenstand ist die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
Die Vergabe erfolgt losweise:
Los 1 - infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Los 2 - Lösemittel
Los 3 - Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Los 4 - Papierabfälle (Papier und Pappe)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
betroffene Abfälle: infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Lösemittel
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
betroffene Abfälle: Lösemittel (halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (intern: halogenhaltige Lösemittel); andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (intern: halogenfreie Lösemittel); andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen (intern: Färbelösungen))
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
betroffene Abfälle: Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (intern: flüssige B-Abfälle)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
Papierabfälle (Papier und Pappe)
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die gesetzeskonforme Sammlung, Beförderung, eventuelle Zwischenlagerung sowie Behandlung, Verwertung und Beseitigung der nachfolgend aufgeführten Abfälle inkl. Bereitstellung von Sammelbehältnissen / Behältern.
betroffene Abfälle: Papierabfälle (Papier und Pappe)
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.10.2021 und endet nach Ablauf von zwei Jahren (Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um je ein weiteres Jahr / Vertragsjahr, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt. Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, den Vertrag einseitig um ein fünftes Vertragsjahr zu verlängern.
Die Leistung hat nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (inkl. Anlagen 1 - 5) zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 6), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 7) ergänzt / konkretisiert werden, sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
- Optionale Position "Selbstpresscontainer 10 cbm ((ohne HKV)": Überlassung des Sammelbehälters (Miete; für Nutzung und Erhalt der Betriebsfähigkeit)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Infektiöse Abfälle, Abfälle bestimmter ansteckungsgefährlicher Stoffe, Körperteile und Organe, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lösemittel
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfälle, an deren Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Papierabfälle (Papier und Pappe)
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRCLC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.