FW Aumühle LF 10 - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aumühle
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 21521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/
Abschnitt II: Gegenstand
FW Aumühle LF 10 - Los 1 Fahrgestell und Aufbau
Das Amt Hohe Elbgeest beabsichtigt für die Feuerwehr Aumühle ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) nach aktueller DIN mit den Abweichungen in der Gesamtlänge und Gesamtgewicht zu beschaffen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Beladung wird beigestellt.
Amt Hohe Elbgeest - Gemeinde Aumühle
Das Amt Hohe Elbgeest beabsichtigt für die Gemeine Aumühle ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) mit einer von der Norm abweichenden Gesamtlänge und Gesamtgewicht zu beschaffen. Fahrgestell und Aufbau werden als Gesamtleistung in Los 1 beschafft, die Beladung wird beigestellt.
Angefragte Optionen sind zwingend mit Einzelpreisangaben mit anzubieten. Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung vor, einzelne Optionen nicht zu bauftragen.
Die Angabe zu II.2.7 ist systembedingt, da sie nicht leer gelassen werden kann. Die Bieter haben eine verbindliche Lieferzeit anzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab ist hierfür einerseits die Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig, ein Nachweis ist dem Angebot beizulegen. Weiterhin sind nur Bieter zugelassen, die die geforderten Referenzen erfüllen.
Zahlungsvereinbarungen sind den Vorbemerkungen (Dokument 3_0) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
voraussichtlich Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung erfolgt nur bei Nichtüberschreiten des zur Verfügung stehenden Budgets sowie einer Freigabe durch den Fachausschuss. In diesem Falle erfolgt eine Aufhebung des Verfahrens; aus diesem Umstand können die Bieter keine Ansprüche herleiten.
Die Auftraggeberin behält sich bei Budgetüberschreitung das Recht vor, einzelne gekennzeichnete Optionen nicht zu beauftragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.