Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Beschaffung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39811200 Luftreiniger
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten für öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein.

Die Geräte müssen mit Filtertechnologie (HEPA), UV-C-Technologie oder Ionisations- und Plasmatechnologie arbeiten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten für öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein.

Die Geräte müssen mit Filtertechnologie (HEPA), UV-C-Technologie oder Ionisations- und Plasmatechnologie arbeiten.

Mobile Luftreiniger mit HEPA-Filter

Als steckerfertiges Kompaktgerät zur mobilen Aufstellung in Klassenräumen oder Kindertagesstätten,

für den Dauerbetrieb, Schuko-Stecker, 230V/ 50Hz

Gehäusekonstruktion mit Schutz gegen Vandalismus

Gerät geschützt gegen unbefugtes Öffnen und Hereingreifen,

Ventilator, Volumenstrom mehrstufig oder stufenlos regelbar, Motorschutz

Bedienung,

Filterung mindestens 2-stufig:

- 1. Filterstufe mindestens ISO ePM10 50% nach ISO 16890

- 2. Filterstufe mindestens H13 nach EN 1822

oder gleichwertige Filterstufen mit entsprechendem Gleichwertigkeitsnachweis bei Angebotsabgabe, geforderte Effizienz der Filterung: Reduktion der infektiösen Keime um 90% in 30 Minuten in der Raumluft an jeder Stelle der Aufenthaltszone. Geräuschentwicklung bei dem geforderten Luftvolumenstrom (Schalldruckpegel) kleiner/ gleich 35 dB(A) in einem Abstand von einem Meter,

Mechanik und Elektrik entspricht den gültigen europäischen Sicherheitsnormen, mit CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung, deutliche erkennbare Nutzungs- und Bedienungshinweise am Gerät, Dokumentation, sortiert in einem Hefter, 3-fach, sowie digital: technische Daten, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Verwendbarkeitsnachweise und alle weiteren Unterlagen.

.

Mobile Luftreiniger mit UV-C-Entkeimung

Schuko-Stecker, 230V/ 50Hz

Gehäusekonstruktion mit Schutz gegen Vandalismus,

Gerät geschützt gegen unbefugtes Öffnen und Hereingreifen,

Ventilator, Volumenstrom mehrstufig oder stufenlos regelbar, Motorschutz

Bedienung,

Luftentkeimung mittels UV-C-Technik, Mindestdosis bei Einmalpassage ≥ 70 J/m², die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen,

geforderte Effizienz der Entkeimung: Reduktion der infektiösen Keime um 90% in 30 Minuten in der Raumluft an jeder Stelle der Aufenthaltszone.

Es darf keine gefährdende UV-Strahlung aus dem Gerät austreten bzw. in zugänglichen Gerätebereichen auftreten. Gefährliche Nebenprodukte wie Ozon sind zu vermeiden. Der Resteintrag von Ozon in die Raumluft muss unter 10µg/m³ liegen. Geräuschentwicklung bei dem geforderten Luftvolumenstrom (Schalldruckpegel) kleiner/ gleich 35 dB(A) in einem Abstand von einem Meter,

Mechanik und Elektrik entspricht den gültigen europäischen Sicherheitsnormen, mit CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung, deutliche erkennbare Nutzungs- und Bedienungshinweise am Gerät,

Dokumentation, sortiert in einem Hefter, 3-fach, sowie digital: technische Daten, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Verwendbarkeitsnachweise und alle weiteren Unterlagen.

Ein Nachweis der Beurteilung der Wirksamkeit gegenüber Viren mit Angabe der Prüfverfahren und der Rahmenbedingungen ist durch ein unabhängiges Gutachten mit Angebotsabgabe vorzulegen bzw. nachzuweisen, Die Gerätesicherheit (keine UV-Strahlung außerhalb des Gerätes sowie keine gefährlichen Nebenprodukte) ist mit Angebotsabgabe vorzulegen bzw. nachzuweisen.

.

Mobile Luftreiniger mit Ionisations- und Plasmatechnologie

Schuko-Stecker, 230V/ 50Hz

Gehäusekonstruktion mit Schutz gegen Vandalismus,

Gerät geschützt gegen unbefugtes Öffnen und Hereingreifen,

Ventilator, Volumenstrom mehrstufig oder stufenlos regelbar, Motorschutz

Bedienung, Luftentkeimung mittels Ionisation-/ Plasmatechnologie, geforderte Effizienz der Entkeimung: Reduktion der infektiösen Keime um 90% in 30 Minuten in der Raumluft an jeder Stelle der Aufenthaltszone. Gefährliche Nebenprodukte wie Ozon sind zu vermeiden. Der Resteintrag von Ozon in die Raumluft muss unter 10µg/m³ liegen.

Alles weitere können Sie dem Leistungsverzeichnis entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit Kategorie 2 / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit Kategorie 1 / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: CO2 Kompensation / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2021
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist begrenzt auf maximal zwei Jahre bis zum 31. Oktober 2023.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

ZU Punkt II.2.7

Die Lieferung der Luftfiltergeräte muss so bald wie möglich nach Auftragserteilung erfolgen. Sollte die Lieferung in mehreren Etappen erfolgen, müssen die Luftfiltergeräte mit der Kategorie 2 mit Priorität 1 ausgeliefert werden.

Die Lieferung der Luftfiltergeräte der Kategorie 2 muss zu dem bis zum 01. Februar 2022 abgeschlossen sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer

Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.

3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Darstellung des Verfahrens zum Abruf der mobilen Luftreinigungsgeräten aus der Rahmenvereinbarung. Kaskadenprinzip mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/10/2021
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 09:00
Ort:

Kiel

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

...

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-1257000-4122) bis spätestens 03. Oktober 2021, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

...

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

...

4. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.

5. Ausgefülltes Preisblatt.

6. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.

7. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.

8. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.

9. Eigenerklärung Leistungsdaten Luftfiltergeräte (Formblatt).

10. Eigenerklärung Zeitstrahl, Beginn und Ende der Lieferung.

Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Rahmenvertragspartner.

Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:

- Mindestmenge: 832 Stück

- Höchstmenge: 1500 Stück

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/09/2021

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