Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten für öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein.
Die Geräte müssen mit Filtertechnologie (HEPA), UV-C-Technologie oder Ionisations- und Plasmatechnologie arbeiten.
Schleswig-Holstein
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von mobilen Luftreinigungsgeräten für öffentliche Auftraggeber des Landes Schleswig-Holstein.
Die Geräte müssen mit Filtertechnologie (HEPA), UV-C-Technologie oder Ionisations- und Plasmatechnologie arbeiten.
Mobile Luftreiniger mit HEPA-Filter
Als steckerfertiges Kompaktgerät zur mobilen Aufstellung in Klassenräumen oder Kindertagesstätten,
für den Dauerbetrieb, Schuko-Stecker, 230V/ 50Hz
Gehäusekonstruktion mit Schutz gegen Vandalismus
Gerät geschützt gegen unbefugtes Öffnen und Hereingreifen,
Ventilator, Volumenstrom mehrstufig oder stufenlos regelbar, Motorschutz
Bedienung,
Filterung mindestens 2-stufig:
- 1. Filterstufe mindestens ISO ePM10 50% nach ISO 16890
- 2. Filterstufe mindestens H13 nach EN 1822
oder gleichwertige Filterstufen mit entsprechendem Gleichwertigkeitsnachweis bei Angebotsabgabe, geforderte Effizienz der Filterung: Reduktion der infektiösen Keime um 90% in 30 Minuten in der Raumluft an jeder Stelle der Aufenthaltszone. Geräuschentwicklung bei dem geforderten Luftvolumenstrom (Schalldruckpegel) kleiner/ gleich 35 dB(A) in einem Abstand von einem Meter,
Mechanik und Elektrik entspricht den gültigen europäischen Sicherheitsnormen, mit CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung, deutliche erkennbare Nutzungs- und Bedienungshinweise am Gerät, Dokumentation, sortiert in einem Hefter, 3-fach, sowie digital: technische Daten, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Verwendbarkeitsnachweise und alle weiteren Unterlagen.
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Mobile Luftreiniger mit UV-C-Entkeimung
Schuko-Stecker, 230V/ 50Hz
Gehäusekonstruktion mit Schutz gegen Vandalismus,
Gerät geschützt gegen unbefugtes Öffnen und Hereingreifen,
Ventilator, Volumenstrom mehrstufig oder stufenlos regelbar, Motorschutz
Bedienung,
Luftentkeimung mittels UV-C-Technik, Mindestdosis bei Einmalpassage ≥ 70 J/m², die Bestrahlung muss abgeschirmt und innenliegend erfolgen,
geforderte Effizienz der Entkeimung: Reduktion der infektiösen Keime um 90% in 30 Minuten in der Raumluft an jeder Stelle der Aufenthaltszone.
Es darf keine gefährdende UV-Strahlung aus dem Gerät austreten bzw. in zugänglichen Gerätebereichen auftreten. Gefährliche Nebenprodukte wie Ozon sind zu vermeiden. Der Resteintrag von Ozon in die Raumluft muss unter 10µg/m³ liegen. Geräuschentwicklung bei dem geforderten Luftvolumenstrom (Schalldruckpegel) kleiner/ gleich 35 dB(A) in einem Abstand von einem Meter,
Mechanik und Elektrik entspricht den gültigen europäischen Sicherheitsnormen, mit CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung, deutliche erkennbare Nutzungs- und Bedienungshinweise am Gerät,
Dokumentation, sortiert in einem Hefter, 3-fach, sowie digital: technische Daten, Bedienungs- und Wartungsanleitung, Verwendbarkeitsnachweise und alle weiteren Unterlagen.
Ein Nachweis der Beurteilung der Wirksamkeit gegenüber Viren mit Angabe der Prüfverfahren und der Rahmenbedingungen ist durch ein unabhängiges Gutachten mit Angebotsabgabe vorzulegen bzw. nachzuweisen, Die Gerätesicherheit (keine UV-Strahlung außerhalb des Gerätes sowie keine gefährlichen Nebenprodukte) ist mit Angebotsabgabe vorzulegen bzw. nachzuweisen.
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Mobile Luftreiniger mit Ionisations- und Plasmatechnologie
Schuko-Stecker, 230V/ 50Hz
Gehäusekonstruktion mit Schutz gegen Vandalismus,
Gerät geschützt gegen unbefugtes Öffnen und Hereingreifen,
Ventilator, Volumenstrom mehrstufig oder stufenlos regelbar, Motorschutz
Bedienung, Luftentkeimung mittels Ionisation-/ Plasmatechnologie, geforderte Effizienz der Entkeimung: Reduktion der infektiösen Keime um 90% in 30 Minuten in der Raumluft an jeder Stelle der Aufenthaltszone. Gefährliche Nebenprodukte wie Ozon sind zu vermeiden. Der Resteintrag von Ozon in die Raumluft muss unter 10µg/m³ liegen.
Alles weitere können Sie dem Leistungsverzeichnis entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit ist begrenzt auf maximal zwei Jahre bis zum 31. Oktober 2023.
ZU Punkt II.2.7
Die Lieferung der Luftfiltergeräte muss so bald wie möglich nach Auftragserteilung erfolgen. Sollte die Lieferung in mehreren Etappen erfolgen, müssen die Luftfiltergeräte mit der Kategorie 2 mit Priorität 1 ausgeliefert werden.
Die Lieferung der Luftfiltergeräte der Kategorie 2 muss zu dem bis zum 01. Februar 2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer
Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Darstellung des Verfahrens zum Abruf der mobilen Luftreinigungsgeräten aus der Rahmenvereinbarung. Kaskadenprinzip mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern.
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-1257000-4122) bis spätestens 03. Oktober 2021, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
4. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
5. Ausgefülltes Preisblatt.
6. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
7. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
8. Eigenerklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
9. Eigenerklärung Leistungsdaten Luftfiltergeräte (Formblatt).
10. Eigenerklärung Zeitstrahl, Beginn und Ende der Lieferung.
Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Rahmenvertragspartner.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Mindestmenge: 832 Stück
- Höchstmenge: 1500 Stück
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]