Durchführung der Jahresabschlussprüfungen sowie damit im Zusammenhang stehende Neben- und weitere Bestätigungsleistungen (Geschäftsjahre 2022 bis 2026)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Jahresabschlussprüfungen sowie damit im Zusammenhang stehende Neben- und weitere Bestätigungsleistungen (Geschäftsjahre 2022 bis 2026)
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Vertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2022 bis 2026 sowie damit im Zusammenhang stehende Neben- und weitere Bestätigungsleistungen für die hsh portfoliomanagement AöR (pm) abzuschließen.
Kiel
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Vertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2022 bis 2026 sowie damit im Zusammenhang stehende Neben- und weitere Bestätigungsleistungen für die hsh portfoliomanagement AöR (pm) abzuschließen.
Die pm mit Sitz in Kiel und einem Büro in Hamburg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie dem Land Schleswig-Holstein vom 01./09. Dezember 2015 am 22. Dezember 2015 errichtet wurde. Die pm ist eine landesrechtliche Abwicklungsanstalt im Sinne des § 8b Abs. 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 17. Oktober 2008, zuletzt geändert am 23.Dezember 2016.
Grundsätzlich erfolgt die Ausschreibung für mehrere Jahre (2022 – 2026). Der Vertrag wird jedoch stets für ein Jahr abgeschlossen und dann jährlich mit Zustimmung des Verwaltungsrates und dem Einvernehmen des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein verlängert.
Detaillierte Angaben zur Ausschreibung finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Die Arbeit des Auftragnehmers beginnt unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags. Mit dem Zuschlag ist Anfang des Jahres 2022 zu rechnen. Grundsätzlich erfolgt die Ausschreibung zwar für mehrere Jahre. Der Vertrag wird jedoch stets für ein Jahr abgeschlossen und dann jährlich mit Zustimmung des Verwaltungsrates und dem Einvernehmen des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein verlängert.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden 3 Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen.
Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Bieter sollen ihre eigenen AGB einreichen (in der Regel Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Nachweis über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft
3. Vorlage des Gesamtumsatzes (netto) in Deutschland für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) insgesamt und für den Bereich Jahresabschlussprüfung. Der Mindest-Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers muss mindestens im letzten Geschäftsjahr größer als 25 Mio. EUR gewesen sein (Mindeststandard). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Umsätze von Nachunternehmern gehen nur dann in die Wertung ein, wenn eine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
4. Angabe der Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter in Deutschland für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) insgesamt und für den Bereich Jahresabschlussprüfung. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers für die Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten oder Finanzdienstleistungsinstituten bzw. vergleichbarer Finanzinstitutionen muss in jedem Geschäftsjahr mindestens 150 Mitarbeiter betragen haben (Mindeststandard). Die Mitarbeiterzahlen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert. Mitarbeiterzahlen von Nachunternehmern gehen nur dann in die Wertung ein, wenn eine Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
5. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
6. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamts (Nachweis über Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben)
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Vermögensschäden in Höhe von 5 Mio. Euro. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sofern der Bewerber derzeit über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine schriftliche Zusage des Versicherers einzureichen, dass im Fall der Auftragserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
8. Eigenerklärung, ob - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
9. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung)
Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
10. Angabe von maximal fünf einschlägigen Referenzen für nach Art und Umfang vergleichbare Projekte, unter Angabe von Ansprechpartner und Kontaktadressen, mit Kurzbeschreibung der Leistungsinhalte sowie Projektumsetzung, für die folgenden Aspekte aus den vergangenen fünf Jahren:
— Nachgewiesene Erfahrung des Bewerbers für die Prüfung von Jahresabschlüssen von Kreditinstituten mit einem deutlichen Bilanzanteil Schiffskreditgeschäft und/oder Prüfung von Abwicklungsanstalten
— Nachgewiesene Erfahrung des benannten Prüfungsteams bei der Prüfung von Jahresabschlüssen, insbesondere für Kreditinstitute mit einem deutlichen Bilanzanteil Schiffskreditgeschäft und / oder Abwicklungsanstalten,
— Nachgewiesene Erfahrung des benannten Prüfungsteams bei der Bewertung von Schiffskreditportfolien,
— Erfahrungen mit der Prüfung öffentlicher Unternehmen (§ 53 HGrG-Prüfung).
11. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit der Durchführung der Leistungen unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 319 Abs. 3 Nr. 5 HGB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund w12. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließt und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefeeisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung
nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 15. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 02. Dezember 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
12. Soweit zutreffend: Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft haben gesondert zu erklären, mit welcher Quote in Prozent sie jeweils haften.
13. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
14. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer im Zusammenhang mit den laut Vertrag zu erbringenden Leistungen / Tätigkeiten keine nahe stehenden Personen und Unternehmen gem. § 285 Nr. 21 HGB beteiligen wird; ggf. Mitteilung über beteiligte nahe stehende Personen und Unternehmen
Durchführung Verhandlungsrunde ca. 02. KW 2022 (10.-14.01.2022).
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de