Durchführung der Strategischen Umweltprüfungen (SUP) für die 1. Entwürfe der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Strategischen Umweltprüfungen (SUP) für die 1. Entwürfe der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein
Der ausgeschriebene Auftrag umfasst die Vorbereitung und Auswertung von Scoping-Terminen, die Durchführung von strategischen Umweltprüfungen (SUP) und FFH-Verträglichkeitsprüfungen sowie die Erarbeitung von Umweltberichten für die Entwürfe der drei neu aufzustellenden Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein.
Schleswig-Holstein
Die Regionalpläne enthalten verbindliche Festlegungen
• zur Raum- und Siedlungsstruktur,
• zum Wohnungsbau,
• zur gewerblichen Entwicklung,
• zu besonderen Gemeindefunktionen,
• zur gemeindlichen Entwicklung in den einzelnen Nahbereichen,
• zum Freiraum-, Landschafts- und Naturschutz,
• zum Schutz der Trinkwasserressourcen,
• zum Abbau oberirdischer Rohstoffe (hierfür liegt bereits eine SUP vor),
• zum Binnenhochwasserschutz,
• zum Küstenschutz,
• zu Tourismus und Erholung,
• zur Entwicklung der sozialen und technischen Infrastruktur sowie
• zu Verkehr und Mobilität.
.
Die Neuaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III erfolgt in zeitlich parallel geführten Verfahren und wird sich über mehrere Jahre erstrecken. Bis zur Inkraftsetzung der Regionalpläne sind mindestens zwei, wahrscheinlich aber drei Entwurfs- und Beteiligungszyklen durchzuführen. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden kann, wie viele Entwürfe und Beteiligungsverfahren notwendig sein werden, um die Regionalpläne in Kraft setzen zu können, werden die zu vergebenden Leistungen in drei Tranchen aufgeteilt. Die zweite und dritte Tranche soll entsprechend der erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannten Anforderungen bedarfsorientiert einzeln beauftragt werden.
Die erste Tranche umfasst alle Leistungen, die im Rahmen der SUP für die 1. und die 2. Entwürfe der Regionalpläne notwendig sind. Es können dabei zwei Phasen unterschieden werden:
• 1. Phase: Die Durchführung aller SUP-Leistungen für die 1. Entwürfe, deren Bearbeitungszeitraum sich voraussichtlich vom IV. Quartal 2021 bis IV. Quartal 2022 erstrecken wird.
• 2. Phase: Die Durchführung aller SUP-Leistungen für die 2. Entwürfe mit voraussichtlichem Bearbeitungszeitraum vom I. bis III. Quartal 2024.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden kann, wie viele Entwürfe und Beteiligungsverfahren notwendig sein werden, um die Regionalpläne in Kraft setzen zu können, werden die zu vergebenden Leistungen in drei Tranchen aufgeteilt. Die zweite und dritte Tranche soll entsprechend der erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannten Anforderungen bedarfsorientiert einzeln beauftragt werden.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung der Strategischen Umweltprüfungen (SUP) für die 1. Entwürfe der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III in Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]