Gebrüder Humboldt Schule - Neulbau Südflügel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebrüder Humboldt Schule - Neulbau Südflügel
Im Zuge einer Hochbaumaßnahme soll das Schulgelände optimiert werden. Das Schulgelände ist in drei Bereiche aufgeteilt: Zwei Bauabschnitte und einen Planungsabschnitt. Die bestehenden Funktionsbereiche des Schulgeländes sollen optimiert werden. Es handelt sich dabei um PKW-Stellplätze, Fahrradabstellplätze, Müllsammelplätze, Spielbereiche, Lernzonen wie z.B. den Schulgarten und Ruhezonen. Dabei sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten. Ob das Kleinspielfeld erhalten bleibt, muss in im Zuge des Verfahrens geklärt werden.
22880 Wedel
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll voraussichtlich in folgenden Schritten erfolgen:
LP 1 und 2 für die Bauabschnitte 1 bis 3 zu erbringen bis März 2022
LP 3 bis 9 für den Bauabschnitt 1 zu erbringen bis 31.Juli 2023
Optional:
LP 3 bis 9 für den Bauabschnitt 2 (eventuell mit Bauabschnitt 1 zusammen)
LP 3 bis 9 für den Planungsabschnitt 3 (Ausführungszeitraum noch unklar)
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagen gemäß HOAI §§ 38 ff. sowie Tiefbauplanungsleistungen für Schmutzwasser und Regenentwässerung aus der Hochbaumaßnahme
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 (1) GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 (3) Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind nicht spät. bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spät. bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de