Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Digitales Geländemodell und Digitales Oberflächenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0452/542
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geosn.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Digitales Geländemodell und Digitales Oberflächenmodell
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen. Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage, die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse, die Berechnung des Digitalen Geländemodells und die Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells.
Chemnitz
Dresden, DE
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen. Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage, die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse, die Berechnung des Digitalen Geländemodells und die Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells.
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Chemnitz, 1.444 km²)
Freiberg
Dresden, DE
Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen beabsichtigt die Aktualisierung des hochgenauen Digitalen Geländemodells als Bestandteil des ATKIS® für unterschiedliche Zwecke aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Verwaltung. Die Ergebnisse der Laserscanner-Messaufnahme sind u.a. Grundlage für die Berechnung hochgenauer Digitaler Orthophotos sowie die Herstellung von 3D-Gebäudemodellen und Oberflächenmodellen. Die Leistungsanforderungen dieser Ausschreibung umfassen die Laserscanner-Messaufnahme mit einer Punktdichte von mindestens 4 Punkten / m² und einer Genauigkeit der Lasermesspunkte von bis zu ± 15 cm in der Höhe und bis zu ± 30 cm in der Lage, die automatische und interaktive Klassifizierung der Ergebnisse, die Berechnung des Digitalen Geländemodells und die Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells.
Laserscanner-Messaufnahme, Klassifizierung der Ergebnisse, Berechnung des Digitalen Geländemodells und Berechnung des Digitalen Oberflächenmodells (Los: Freiberg, 1.649 km²)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Chemnitz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Be-stimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in sei-nen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftrag-geber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.