Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten des Landes Schleswig-Holstein mittels Entgeltumwandlung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten des Landes Schleswig-Holstein mittels Entgeltumwandlung
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern und den Abschluss einer weiteren Rahmendienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Fahrradleasings, um seinen ca. 70.000 aktiven Bediensteten ein finanziell attraktives Angebot zum Umstieg bzw. Einstieg in den emissionsfreien Verkehr zu eröffnen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Schleswig-Holstein
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Entgeltumwandlung zwecks Fahrradleasing wurden in Form der Änderung des Schleswig-Holsteinischen Besoldungsgesetzes für den Personenkreis der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter im August 2020 geschaffen. Die Rahmenvereinbarung gilt insofern vorerst nur für die ca. 46.000 Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes Schleswig-Holstein. Das Angebot zum Fahrradleasing soll perspektivisch auch den ca. 24.000 Tarifbeschäftigten des Landes Schleswig-Holstein angeboten werden, soweit bei den im 4. Quartal 2021 anstehenden Tarifverhandlungen der Länder hierfür eine Rechtsgrundlage geschaffen wird.
Leasingnehmer wird das Land Schleswig-Holstein. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Schleswig-Holstein besteht nicht. Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen sind folgend dargestellt.
Die Träger der mittelbaren Landesverwaltung sollen die Option erhalten, der Rahmenvereinbarung beizutreten, um ihren Beschäftigten ebenfalls ein Leasing von Fahrrädern zu ermöglichen. Damit und in Abhängigkeit der Tarifverhandlungen würde bis zu ca. 20.000 hauptsächlich Tarifbeschäftigte dieser anderen Verwaltungsträger ebenfalls ein Angebot zum Fahrradleasing eröffnet. Sollten die Träger der mittelbaren Landesverwaltung der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung nach Zuschlagserteilung beitreten wollen, wären sie eigenständig für die jeweilige Kontaktaufnahme zum Auftragnehmer, die entsprechende Organisation des Einführungsprozesses sowie die spätere Abwicklung/Bearbeitung ihrer Fahrradleasing-Fälle zuständig. Es wird darauf hingewiesen, dass die Träger ggf. über eigene Abrechnungsprogramme verfügen.
Nach den Erfahrungswerten anderer Bundesländer sowie verschiedener potenzieller Anbieter wird von einer Höchstgrenze von 20 Prozent der Bediensteten, die das Leasingangebot ggf. nutzen werden, ausgegangen. Bei maximaler Nutzung der Beitrittsmöglichkeit ergibt sich daraus eine Höchstmenge von 18.000 geleasten Fahrrädern, die über den Rahmenvertrag bezogen werden können.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet.
4. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Eigenerklärung über mind. zwei Referenzen mit Leasingnehmern im Umfang von mindestens 5.000 Beschäftigten sowie zusätzlich über mind. eine Referenz aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor mit mindestens 300 Beschäftigten (z.B. Körperschaften, Anstalten öffentlichen Rechts etc.).
6. Eigenerklärung darüber, dass binnen sechs Monaten nach Zuschlagserteilung von Seiten des Anbieters eine funktionsfähiges System zur Verfügung gestellt wird.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen(Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 18. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unterwww.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DINA-4-Seiten).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]