Projektkoordination Fisch-Genuss-Route Referenznummer der Bekanntmachung: 166
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glückstadt
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.glueckstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.glueckstadt.de/Verwaltung-Politik/Verwaltung/Bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Projektkoordination Fisch-Genuss-Route
Nach Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und eines Interimsmanagements wird eine Projektkoordinationsstelle gesucht, um die Deutsche-Fisch-Genuss-Route (DFGR) zu etablieren.
Stadt Glückstadt - Die Bürgermeisterin Am Markt 4 25348 Glückstadt Federführend und Berichtsstelle für die Leistung ist die Stadt Glückstadt mit Standort Am Markt 4 in 25348 Glückstadt. Die Deutsche-Fisch-Genuss-Route verläuft derzeit entlang der Nordsee von St. Peter Ording bis Bremerhaven inkl. der Elbe bis Hamburg.
Zur langfristigen, partnerschaftlichen Vermarktung der "Deutschen-Fisch-Genuss-Route" sollen zur Koordination der Partnerschaft und der nachhaltig erfolgreichen Etablierung der "Deutschen-Fisch-Genuss-Route" Leistungen erbracht werden: im Wesentlichen
1.1 Projektmanagement & operative Steuerung
1.1.1 Fortlaufendes Partnermanagement & Akquisition neuer Partner:
1.1.2 Fortlaufende Organisationsoptimierung und Durchführung des Projekt- Controllings:
1.2 Marketing & Vertriebsmaßnahmen
1.3 Content-Produktion
Die Auswahl erfolgt in 3 Phasen
Phase 1:
Die vollständige Vorlage der Unterlagen und der Nachweis der Eignung anhand der Eigenerklärungen
belegt die grundsätzliche Eignung.
Phase 2:
Bei über 3 bis 5 grundsätzlich geeigneten Bewerber*innen erfolgt eine weitere Einschränkung der
Teilnehmerzahl über die Bewertung der Referenzen
Phase 3:
Bei über 3 bis 5 weiterhin geeigneten Bewerber*innen erfolgt ein Losentscheid.
In Phase 2 erfolgt die Bewertung der Referenzen anhand der Anzahl multipliziert mit einer Gewichtung nach Qualität.
jährliche Verlängerung bis 31.12.2027 möglich, wenn eine Finanzierung durch die Partner nach Auslauf der öffentlichen Förderung gesichert ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums Projektmanagement, Tourismusmanagement oder Fachwirt für Tourismus oder vergleichbar
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLog, § 21 Abs. 1 AEentG und § 21 SchwArbG.
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
- Erklärung der Bewerbergemeinschaftsmitlgieder zur Gesamtschuldnerschaft und Benennung des Vertreters
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen.
- Name, Fachrichtung der Ausbildung, Qualifikationen, Referenzen der letzten drei Jahre der/s vorgesehenen Projektleiterin/s
- allgemeine Referenzliste des Büros / der Person der letzten drei Jahre
- Referenzen der letzten fünf Jahre im Bereich Projektmanagement, Tourismusmanagement oder im Hinblick auf die Anforderungen des vorliegenden Projektes vergleichbar, jeweils mit Angaben zu Auftraggeber, Ort, Zeitpunkt des Beginns und Betreuungszeitraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFAREJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.