Verg.-Nr. 27 - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 27 - Elektroinstallation
Die Maßnahme Neubau ZOP/ZSVA liegt relativ mittig auf der Liegenschaft der lmland Klinik Rendsburg. Das Gebäude wird als 3-geschossiger Neubau in konventioneller Bauweise errichtet und erfährt an der Nord- und Ostseite eine direkte Anbindung an den Bestand.
Im Osten befindet sich das Haupthaus mit dem jetzigen OP im EG und der Zentralsterilisation im UG, die nach
Fertigstellung des Neubaus umgebaut werden. Der Hauptverkehrsweg wird über diese Anbindung erfolgen. Die angrenzenden Gebäudeteile bleiben in ihrer statischen Struktur erhalten, ein Umbau erfolgt vorrangig im Trockenbau.
24768 Rendsburg
imland Klinik Rendsburg
Lilienstraße 20 - 28
1 St batteriegestützte zentrale Stromversorgung mit ca. 25 KVA Dauerlast, 2 St USV-Anlagen ca. 6 KVA, 2 St Niederspannungsverteiler 1.000A mit 4 Feldern, 1 St Niederspannungsverteiler 250A,ca 9 St Niederspannungsverteiler 100A, ca. 20 St IT-System Verteiler, ca. 700m Kabelrinne, ca. 1200m Kunststoffrohr bzw. Kunststoffkanal ca. 2500St Sammelhalter und sonstige Verlegesysteme, ca. 29.000m Kabel und Leitungen, ca. 1100 Installationsgeräte, ca. 550 Leuchten, 1 Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ca.65 Rettungszeichenleuchten, 1 Gegensprechanlage, 1 ELA Anlage als SAA mit ca. 90 Lautsprechern, / EDV Schränke, ca. 340 Datendosen, 23.000 EDV Kabel, ca. 800m LWL Kabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 27 - Elektroinstallation
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gern. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).