Verg.-Nr. 22 - Sanitärarbeiten; inkl. Feuerlöschtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 22 - Sanitärarbeiten; inkl. Feuerlöschtechnik
Die Maßnahme Neubau ZOP/ZSVA liegt relativ mittig auf der Liegenschaft der imland Klinik Rendsburg. Das Gebäude wird als 3-geschossiger Neubau in konventioneller Bauweise errichtet und erfährt an der
Nord- und Ostseite eine direkte Anbindung an den Bestand.
Im Osten befindet sich das Haupthaus mit dem jetzigen OPs im EG und der Zentralsterilisation im UG, die nach Fertigstellung des Neubaus umgebaut werden. Der Hauptverkehrsweg wird über diese Anbindung erfolgen. Die angrenzenden Gebäudeteile bleiben in ihrer statischen Struktur erhalten, ein Umbau erfolgt vorrangig im Trockenbau.
24768 Rendsburg
imland Klinik RD,
Lilienstr. 20-28
- 500 m PP-MX Rohr DN 50 - DN 150
- 2.000 m Edelstahlleitung TW DN 12 - DN 40
- 2.000 m Dämmung 100 % nach EnEv
- 15x 50er hygiene Handwaschbecken
- 10x 60er hygiene Waschtische
- 3x Dusche kompl. 100 x 100 cm
- 15x WC wndhängend, spülrandlos
- 5x Standausgussbecken Porzellan
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 22 - Sanitäranlagen; inkl. Feuerlöschtechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide / Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages istaußerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).