Verg.-Nr. 08 - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 08 - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Die Maßnahme Neubau ZOP/ZSVA liegt relativ mittig auf der Liegenschaft der Imland Klinik Rendsburg. Das
Gebäude wird als 3-geschossiger Neubau in konventioneller Bauweise errichtet und erfährt an der Nord- und
Ostseite eine direkte Anbindung an den Bestand.
Im Osten befindet sich das Haupthaus mit dem jetzigen OP im EG und der Zentralsterilisation im UG, die nach
Fertigstellung des Neubaus umgebaut werden. Der Hauptverkehrsweg wird über diese Anbindung erfolgen.
Die angrenzenden Gebäudeteile bleiben in ihrer statischen Struktur erhalten, ein Umbau erfolgt vorrangig im
Trockenbau.
24768 Rendsburg
imland Klinik Rendsburg, Lilienstraße 20-28
270 m2 Wandfliesen
40 m2 Akzentfliesen
75 m2 Bodenfliesen
72 Stk. Betonwerksteinwinkelplatten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 08 - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).