VE_5_32_SW- und RW Anlagen Außenbereich_O Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_Hhf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt i. H.
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
VE_5_32_SW- und RW Anlagen Außenbereich_O
AMEOS Klinikum Heiligenhafen - Neubau Psychiatrie und Psychosomatik
Hier: Ausschreibung der SW- und RW-Anlagen im Außenbereich
AMEOS Klinikum Heiligenhafen Friedrich-Ebert-Straße 100 23774 Heiligenhafen
ca. 770 m³ Bodenaushub
ca. 230 m³ Einbau von Grobsand
ca. 110 m Grabenverbau
ca. 300 m Bauzaun
ca. 45 m² Asphaltbeton einbauen
ca. 150 m KG Rohre
ca. 8 Stück Kontrollschächte DN 1000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE_5_32_SW- und RW Anlagen Außenbereich_O
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Schwartau
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23611
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf Anfrage in Textform (E-Mail) hin über die
Vergabeplattform oder die nachfolgende, zentrale E-Mail-Adresse [gelöscht] erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRRETY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de