003.16 | imland Klinik Rendsburg, Neubau und Umbau ZOP/ ZSVA Referenznummer der Bekanntmachung: 26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
003.16 | imland Klinik Rendsburg, Neubau und Umbau ZOP/ ZSVA
Die Maßnahme Neubau ZOP/ZSVA liegt relativ mittig auf der Liegenschaft der Imland Klinik Rendsburg. Das Gebäude wird als 3-geschossiger Neubau
in konventioneller Bauweise errichtet und erfährt an der Nord- und Ostseite eine direkte Anbindung an den Bestand.
Im Osten befindet sich das Haupthaus mit dem jetzigen OP im EG und der Zentralsterilisation im UG, die nach Fertigstellung des Neubaus umgebaut
werden. Der Hauptverkehrsweg wird über diese Anbindung erfolgen. Die angrenzenden Gebäudeteile bleiben in ihrer statischen Struktur erhalten, ein
Umbau erfolgt vorrangig im Trockenbau.
24768 Rendsburg
- zwei Sterilisatoren mit 6 STE und einem Sterilisator mit 12 STE
- ein Container-RDG, drei RDGs + Reserveplatz, zwei RDGEs + Reserveplatz
je OP:
DVE Chirurgie
- 1 x VAC, 2 x Med. Druckluft 5 bar
DVE Anästhesie
- 1 x VAC, 2 x O2, 1 x Med. Druckluft 5 bar, 1 x AGFS
Patientenvorbereitung:
- 1 x VAC, 1 x O2, 1 x Med. Druckluft 5 bar, 1 x AGFS
Zu Verbauende Rohrleitung ca. 2000m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 26 - Med. Gase
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4518820
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages istaußerdem unzulässig, wenn ein wirksamer
Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).