Verg.-Nr. 01 - Hubschrauberlandeplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 01 - Hubschrauberlandeplatz
Die Maßnahme liegt in dem nordöstlichen Bereich der Liegenschaft der Imland Klinik in Rendsburg. Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt über die Lilienstrasse.
Höhe Landeplatz von OK vorhanden Gelände (ca. 4,65m üNN) bis OK Landedeck: ca. 35,35m
Bezugshöhe EG OKFF = +/- 0,00 OKFF = 8,90m üNN
Die Imland Klinik Rendsburg beabsichtigt die Errichtung eines Hubschrauber-Dachlandeplatzes (HuLA). Der Landeplatz soll auf ein vorhandenes Gebäude montiert werden.
Die Aufstockung des Aufzugschachtes wird bauseitig erbracht.
24768 Rendsburg
imland gGmbH
Lilienstraße 20-28
• 1 Stück Hubschrauberlandedeck mit Dienst-, Technik- und Aufzugsvorraum, Stege und Fluchttreppen
• Einschl. Löschtechnik, Befeuerung, Landedeckbeheizung, Elektroinstallation, Abwasserleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hubschrauberlandeplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Völkermarkt
NUTS-Code: AT213 Unterkärnten
Postleitzahl: 9100
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel, Düsternbrook
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).