Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandhaltung GNSS-gestützter Maschinenleitsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 1816596-U55
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandhaltung GNSS-gestützter Maschinenleitsysteme
Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandhaltung GNSS-gestützter Maschinenleitsysteme
07580 Ronneburg
08058 Zwickau
Wartung und Instandsetzung von 18 Erdbaumaschinen, die mit GNSS-Maschinenleitsystemen ausgestattet sind. Diese Leit- bzw. Steuerungssysteme sind ausschließlich Systeme, die von der Firma Trimble hergestellt wurden. Dazu gehören:
- 15 Leitsysteme mit Single-3D-GPS-Steuerung mit Vermessungshardware, Industriecomputer, Neigungssensoren, Datenübertragung per Datenfunk und UMTS/LTE über Trimble Datencloud
- 3 Maschinensteuerungssysteme mit Dual-3D-GPS-Steuerung mit Vermessungshardware, Industriecomputer, Neigungssensoren, Datenübertragung per Datenfunk und UMTS/LTE über Trimble Datencloud
Die GNSS-Leit- bzw. Steuerungssysteme sind auf Erdbaumaschinen der Hersteller Caterpillar, Liebherr oder Komatsu verbaut.
Optional kann es über den Vertragszeitraum zu Mehrungen bzw. Minderungen der aufgeführten Erdbaumaschinen durch Neuanschaffungen, Ersatzinvestitionen aber auch ersatzlose Stilllegungen, typgleicher oder ähnlicher Erdbaumaschinen kommen. Änderungen werden dem Auftragnehmer, jeweils zum Beginn eines Geschäftsjahres, durch den Auftraggeber bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandhaltung GNSS-gestützter Maschinenleitsysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.