Personalmanagement-Software Referenznummer der Bekanntmachung: KVS-LGST-2021-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kvsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personalmanagement-Software
Einführung einer vollumfänglichen HR-Lösung, welche im eigenen Rechenzentrum betrieben werden soll.
Die Ausschreibung umfasst sowohl die Lieferung der Personalmanagement-Software, Dienstleistungen, den Support sowie die Softwarepflege und -wartung.
Dresden, DE
Die KVS plant die Einführung einer vollumfänglichen HR-Lösung, welche im eigenen Rechenzentrum betrieben werden soll. Dabei muss den Mitarbeitern an den jeweiligen Standorten der Zugriff, in Abhängigkeit Ihrer Rolle/Funktion, auf Personaldaten ermöglicht werden. Ziel ist es den Mitarbeitern eine Portallösung mit umfangreichen Self-Services zur Verfügung zu stellen um die ZPA bestmöglich zu entlasten.
Die Ausschreibung umfasst sowohl die Lieferung der Personalmanagement-Software, Dienstleistungen, den Support sowie die Softwarepflege und -wartung.
Mindestvertragsdauer 48 Monate.
Es gelten die Vergabeunterlagen sowie die VOL/B.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen_Anlage 7 oder Eigenerklärung gleichen Inhalts.
2. Alternativ zu vorstehender Forderung (1.) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AVPQ.
3. Soweit möglich, Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Kopie).
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- aus der hervorgeht, welche Leistungsteile welches Mitglied der Bietergemeinschaft übernimmt.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt nachweisen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die gemäß III.1.1, Punkt 1 bis 3 verlangten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen.
Falls der Bieter Kapazitäten Dritter in Anspruch nimmt, gilt folgendes:
(1) Wenn zur Erfüllung des Auftrages Kapazitäten Dritter herangezogen werden (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), sind Art und Umfang der durch Dritte zu erbringenden Leistungen mit dem Angebot anzugeben. Mit dieser Formulierung ist der „normale Subunternehmer“ gemeint, den der Bieter eventuell einsetzen möchte. Also mit anderen Worten ist der Bieter selbst geeignet, möchte aber – aus welchen Gründen auch immer – einen Subunternehmer einsetzen.
Nachweise, dass die erforderlichen Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung), müssen mit dem Angebot nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweise gegebenenfalls von den Bietern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von Ihnen zu erbringenden Leistungen zu überprüfen.
(2) Wenn sich der Bieter (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern) im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Nachunternehmern (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV) beruft, ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Kapazitäten welches Nachunternehmers berufen möchte(n). Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) über einen Subunternehmer verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des Nachunternehmers zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass der Nachunternehmer über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
(3) Sofern eine Eignungsleihe gemäß VgV § 47 vorgesehen ist (bei Bietergemeinschaften: auch von einzelnen Mitgliedern), ist mit dem Angebot anzugeben, inwiefern sich der Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft auf welche Eignung welcher anderen Unternehmen berufen möchten. Mit dieser Formulierung ist gemeint, dass der Bieter (ganz oder teilweise) nicht über die in dieser Ausschreibung vom Auftraggeber verlangte Eignung verfügt, sondern sich die Eignung (z. B. die Referenz) im Wege der Eignungsleihe (d. h. nicht über einen Subunternehmer) verschafft.
In diesem Fall muss der Bieter bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, beispielsweise durch eine Verpflichtungserklärung. Ferner muss der Bieter bereits mit dem Angebot Unterlagen vorlegen, die belegen, dass das andere Unternehmen über diejenige Eignung auch tatsächlich verfügt, auf die sich der Bieter beruft.
Falls Sie nicht wissen, was mit den Fallgruppen gemeint ist, fragen Sie bitte beim Auftraggeber nach, ehe Sie – möglicherweise unbedacht – ungenügende oder fehlerhafte Angaben machen. Denn das kann zum Ausschluss führen.
- Der Bieter verpflichtet sich gemäß Punkt 17.3 des EVB-IT-Systemvertrags eine Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB abzuschließen. Der Nachweis ist bei Zuschlagserteilung nachzuweisen. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 1.1
- Ihr Unternehmen hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestumsatz von mehr als 0,5 Millionen Euro. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 1.2
- ISO 9001 - Qualitätsmanagement: Ihr Unternehmen ist nach ISO-9001 zertifiziert oder besitzt eine vergleichbare Zertifizierung. Eine gültige Kopie des Zertifikats ist dem Angebot beizulegen. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 2.1
- Aussagefähige Darstellung der Firmenstruktur sowie der internen Organisationsstruktur, z.B. als Organigramm. Dabei ist die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter, aufgeteilt nach Geschäftsbereichen bzw. Tätigkeitsschwerpunkten anzugeben. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 2.3
- Marktpräsenz Personalmanagement-Software: Marktpräsenz des Bieters/Unternehmens mit Installation und Service von Personalsoftware bezogen auf die angebotenen Hersteller und dessen Produkte beträgt mindestens 3 Jahre. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 2.2
- Ihr Unternehmen ist durch den Hersteller der angebotenen Personalsoftware als Systempartner mit mindestens der zweithöchsten Partner-Stufe zertifiziert. Eine gültige Kopie des Zertifikats ist dem Angebot beizufügen. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 2.4
- Der Bieter verfügt über mind. 3 Referenzen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind. Gemäß Anlage 6 Bietereignung_Kriteriennr. 2.5. Die Prüfung erfolgt anhand der von Ihnen, in der Anlage 6 Bietereignung Kriteriennr. 2.6 bis 2.8, getätigten Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. 1.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in
Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt
und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.