Stahlbauarbeiten für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung in Preetz Referenznummer der Bekanntmachung: K-PLOEN-2021-0061
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plön
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24306
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ploen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbauarbeiten für die Erweiterung der Seniorenpflegeeinrichtung in Preetz
Stahlbauarbeiten
Seniorenpflegeeinrichtung "Haus am Klostergarten", Klosterstr. 4, 24211 Preetz
Stahlbauarbeiten in folgendem Umfang:
ca. 340 kg Stahlträger Vordach,
ca. 11 m ² Trapezbleche 50 / 250 / 1,0,
ca. 7.650 kg Stahlkonstruktion 3. Obergeschoss Technikzentrale,
ca. 90 m Diagonalverbände,
ca. 290 m ² Dachpaneele, oberseitig Trapezform, unterseitig glatt
Elementdicke 100 mm,
ca. 300 m ² Sandwich-Wandelemente, Oberfläche liniert
Elementdicke 100 mm,
Diverse Kantteile,
4 Stück Revisionsklappe 1200 mm * 1200 mm,
ca. 70 m Regenrinne,
ca. 16 m Regenfallrohre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungsnachweise werden gefordert gemäß §§ 6a EU, 6b EU VOB/A.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Ausländische Bewerberkönnen an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nichtdarauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber aber vor.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Siehe dazu auch § 6 EU VOB/A.
Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Gemäß Vergabeunterlagen. Siehe auch § 6a EU VOB/A.
Auf die Belange des laufenden Betriebs ist Rücksicht zu nehmen. Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Plön, Die Landrätin, Zentrale Vergabestelle Hamburger Straße 17 - 18 24306 Plön Deutschland
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Die Eröffnung erfolgt ohne Beisein von Bietern oder deren bevollmächtigten Vertretern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/ Bewerber/ Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de