Bereitstellung und Umbau eines Nahverkehrstriebwagens Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-063-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Umbau eines Nahverkehrstriebwagens
Bereitstellung und Umbau eines Nahverkehrstriebwagens, welcher die Strecken im Erzgebirge - insbesondere zwischen Annaberg-Buchholz Unterer Bahnhof und Schwarzenberg - ohne Einschränkung befahren kann.
Chemnitz, DE
Bereitstellung und Umbau eines Nahverkehrstriebwagens, welcher die Strecken im Erzgebirge - insbesondere zwischen Annaberg-Buchholz Unterer Bahnhof und Schwarzenberg - ohne Einschränkung befahren kann.
Darstellung der Qualifikation des Unternehmens und des Projektleiters sowie der Refe¬renzen
Zeitpunkt finales Angebot
Forschungsunterstützung
Infra Pro 100524409
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet;
2. Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt (Anlage D);
3. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (Anlage F).
Der AN muss in der Lage sein, ein ganzheitliches und zulassungsfähiges Konzept für einen Forschungszug als Forschungsinfrastruktur unter Berücksichtigung der oben genannten Dokumente zu planen und zu realisieren sowie den Forschungszug zu betreiben.
Der AN erbringt den Nachweis, dass er ein zugelassenes EVU ist und über regelmäßigen Fahrplanbetrieb in der oben genannten Region verfügt.
Der AN erklärt sich bereit, ein finales Angebot bis 15. Oktober 2021 abzugeben, oder nennt einen anderen verbindlichen Termin.
Der AN stellt seine Erfahrungen bei der Realisierung innovativer bzw. forschungsnaher Pro¬jekte dar und beschreibt kurz mindestens zwei Referenzprojekte, welche dies belegen.
Der AN stellt seine Unterstützung der Forschungsaktivitäten dar und erläutert, wie sie in eine Kooperation mit der TU Chemnitz einfließen sollen.
Der AN stellt seinen Projektleiter und sein Projektteam für die Angebotserarbeitung, die Ar-beitsteilung im Projektteam sowie deren Referenzen vor. Der Projektleiter verfügt nachweislich über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.