Pflege von Außenanlagen für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege von Außenanlagen für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Pflege von Außenanlagen für 12 Liegenschaften in Schleswig-Holstein mit einer Gesamtfläche von 27.891 m².
Das Verfahren ist in 9 Regionallose aufgeteilt.
Flensburg
Flensburg
Pflege von Außenanlagen für eine Liegenschaft in Flensburg mit einer Gesamtfläche von 2.730 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Husum
Husum
Pflege von Außenanlagen für zwei Liegenschaften in Husum mit einer Gesamtfläche von 6.075 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Plön
Plön
Pflege von Außenanlagen für eine Liegenschaft in Plön mit einer Gesamtfläche von 4.594 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Heide
Heide
Pflege von Außenanlagen für zwei Liegenschaften in Heide mit einer Gesamtfläche von 7.370 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Itzehoe
Itzehoe
Pflege von Außenanlagen für zwei Liegenschaften in Itzehoe mit einer Gesamtfläche von 3.680 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Krempe
Krempe
Pflege von Außenanlagen für eine Liegenschaft in Krempe mit einer Gesamtfläche von 400 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Ammersbek
Ammersbek
Pflege von Außenanlagen für eine Liegenschaft in Ammersbek mit einer Gesamtfläche von 1.080 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Geesthacht
Geesthacht
Pflege von Außenanlagen für eine Liegenschaft in Geesthacht mit einer Gesamtfläche von 922 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Trittau
Trittau
Pflege von Außenanlagen für eine Liegenschaft in Trittau mit einer Gesamtfläche von 1.040 m².
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 4 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Hinweis: Die GMSH behält sich die Einholung des Nachweises vor Zuschlagserteilung vor.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart (Pflege von Außenanlagen), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2018-2020).
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens drei Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2018 – 2020) erbrachten vergleichbaren Leistungen, auf dem Gebiet der Pflege und Unterhaltung von Außenanlagen, unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Es sind Referenzen von mindestens zwei unterschiedlichen Auftraggebern aufzuführen.
5. Eigenerklärung, dass Sie für die Lose 2, 4 und 5 mindestens einen Gärtnermeister der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder einer anderen Gartenbaufachrichtung mit Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau oder eine Person mit höherer Fachprüfung (Gartenbautechniker, Ingenieur der Landespflege) die im Unternehmen für die Dauer des Vertrages in Vollzeit beschäftigt ist oder das Unternehmen durch eine solche Person geführt wird, einsetzen. Diese Person kümmert sich in leitender Funktion um die Umsetzung der zur Ausschreibung kommenden Vertragsinhalte.
6. Eigenerklärung, dass Sie für alle Lose mindestens einen Vorarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gärtnergehilfe der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder einer anderen Gartenbaufachrichtung mit Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau, abgeschlossen bei einer Landwirtschaftskammer eines Bundeslandes Deutschlands, der im Unternehmen beschäftigt ist und für die Dauer des Vertrages unter ständiger örtl. Präsenz mit der Ausführung der Arbeiten in anleitender Funktion einsetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.defür eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 13. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Andre Schwarz (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
2. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4DIN-A4-Seiten).
3. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
4. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
5. Preisblatt und ausgefülltes Leistungsverzeichnis pro angebotenem Los als Excel-Datei.
6. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft
müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]