Bereederung FB Polarfuchs Referenznummer der Bekanntmachung: 0043-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geomar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereederung FB Polarfuchs
Bereederung FB Polarfuchs
Bereederung der Forschungsbarkasse "Polarfuchs"
Der Vertrag kann einseitig durch das GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel um weitere 3 x 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
- Nachweis über die aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister oder Berufsgenossenschaft, IHK
- Formblatt: Unterauftragnehmer
- Formblatt: Eigenerklärung zur Feststellung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Angabe über die Zahl der Beschäftigten
- Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich deren Qualifikation:
*Kapitän/Schiffsführer "Küstenfischerei": Patent BKü (oder nächsthöher) oder vergleichbares Befähigungszeugnis (STCW II/3); Maschinenpatent und uneingeschränktes Seetauglichkeitszeugnis sind erforderlich
*Schiffsmechaniker/-in (Matrose/-in): Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Matrose/-in bzw. Schiffsmechaniker/-in; STW Befähigungszeugnis (II/4)
*Personal Inspektion: Die Technische Inspektion der Reederei muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Diesbezüglich ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z.B. Zeugnis).
- Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal die Bordsprache "Deutsch" in Wort und Schrift einwandfrei beherrscht und versteht
- Angabe mind. einer Referenz
- Eigenerklärung, dass Erfahrungen mit der Bedienung (Handling) komplexer Gerätschaften auf solchen Schiffen auf See bestehen
- Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nur um Stichworte bzw. nur um gekürzte Textbausteine handelt. Für die vollumfänglichen Erläuterungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Verfahren ist in deutscher Sprache abzufassen.
Jede Kommunikation im Verfahren (z. B. Bewerber-/Bieterfragen) ist ausschließlich in elektronischer Textform über Tender24.de zugelassen.
Die Frist für Bewerber-/Bieterfragen wird auf den 06.10.2021 festgelegt.
Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden
in einem Fragen- und Antwortenkatalog erfasst und über Tender24.de zur Verfügung gestellt. Die abschließende Fassung des Fragen- und Antwortenkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Bewerber-/Bieterfrage, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss allen Bewerbern bzw. Bieter über Tender24.de zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat
(§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung
verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.