Neubau Zentralbau II - Erschließung, Verlegung und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 037 21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zentralbau II - Erschließung, Verlegung und Freianlagen
Das Klinikum St. Georg errichtet zur Verbesserung der medizinischen Versorgung einen weiteren Zentralbau. In diesem werden diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenzen gebündelt. Der Funktionsumfang wird durch logistischen Aufgaben vervollständigt. Wesentliche Funktionsstellen sind:
- Funktionsdiagnostik
- Arztdienst
- Notaufnahme mit Aufnahmestation
- Zusammengefasst zu interdisziplinären Intensivbereich mit ca. 90 bis 100 Betten auf ITS und IMC
- Herzkatheter
- Kinderpflegestation mit ca. 70 bis 80 Betten und Dialysebereich
- Allgemeinpflegestation mit ca. 230 Betten
- Wirtschaftshof
- Vorhaltung Hubschrauberlandeplatz
Die geplante Gesamtnutzungsfläche beträgt 17.000 m² bis 18.000 m². Das Baufeld befindet sich im rückwärtigen, westlichen Teil des Klinikums am Rand eines Landschaftsschutzgebietes. Die Planung begann Anfang 2019 und die Entwurfsplanung soll im Juni 2021 vorliegen. Der Baubeginn ist für Sommer 2022 und die Fertigstellung 2027 geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der nachfolgend im Einzelnen vereinbarten Planungs- und Ingenieurleistungen für das Vorhaben "Neubau Zentralbau II" als Neubau mit ca. 39.000 m² BGF und einem Kostenrahmen von 157 Mio. EUR brutto über die KG 200 bis 700 am Standort Delitzscher Straße. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die Leistungsbilder im Abschnitt 2 "Freianlagen" gem. § 38 bis 40 HOAI und Abschnitt 4 "Verkehrsanlagen" gem. § 45 bis 48 HOAI. In den Leistungsbildern sind speziell die folgenden Punkte zu planen:
- Herrichten des Grundstücks, Erschließung Baufeldes, BE-Planung einschl. Baustraße, etc.
- Erschließung, Bemessen, Umlegen und Verlegen von Leitungen für Schmutz-, Regen- und Trinkwasser
- Erschließung, Umlegen und Verlegen von Leitungen für Datentrassen, Strom 1 KV / 10 KV
- verkehrsregelnde Maßnahmen vor und während der Bauzeit, einschließlich Beschilderung im Bereich des Klinikums sowie im öffentlichen Straßenraum
- Wege, Straßen, Entwässerung, Pflanzungen und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen im Bereich des Klinikums
Die Beauftragung erfolgt optional stufenweise und ggf. bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung aller oder weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließung, Verlegung und Freianlagen
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch [Betrag gelöscht] EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RE3F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.