Regenrückhaltebecken Beethovenstraße in Freiberg Referenznummer der Bekanntmachung: 21 11 433 20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freiberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regenrückhaltebecken Beethovenstraße in Freiberg
Die Universitätsstadt Freiberg, vertreten durch die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, plant den Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB) in der Beethovenstraße der Stadt Freiberg.
In der Beethovenstraße und in der Leipziger Straße befindet sich der Saubach- Sammelkanal, der zweitgrößte Mischwasserkanal der Stadt Freiberg. Bei Starkregenereignissen kann dieser das zufließende Regenwasser aus den einmündenden Mischwasser-Sammelkanälen der Dr.-Külz-Straße und der Hainichener Straße nicht mehr schadlos ableiten, welches auch zu einem Überstau aus den letzten Haltungen der genannten Straßen führt. Gleiches gilt für das auf den Verkehrsflächen im genannten Abschnitt anfallende Oberflächenwasser. Hieraus resultiert eine regelmäßig zu beobachtende und teilweise großflächige und länger anhaltende Überflutung der genannten Straßenabschnitte.
Das daher geplante Regenrückhaltebecken soll in offener Bauweise unter Vollsperrung im Untergrund der öffentlichen Beethovenstraße auf einer Länge von ca. 250 m hergestellt werden. Das unterirdische Bauwerk soll gem. des Generalentwässerungsplanes (GEP), ein Rückhaltevolumen von ca. 2500 m³ erhalten. Die Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege und Stellplätze) müssen nach der Errichtung des RRB im Rahmen der Baumaßnahme nahezu vollständig wieder hergestellt werden.
Für das Projekt sind derzeit Gesamtkosten von insgesamt ca. 4,6 Mio. € brutto ausgewiesen. Die Umsetzung des Bauvorhabens RRB ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Es ist vorgesehen, Fördermittel für das Projekt zu beantragen.
Freiberg, DE
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu vergeben:
Grundleistungen und ausgewählte besondere Leistungen für:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 und Anlage 12, HOAI 2021, LPH 1- 9
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14, HOAI 2021, LPH 1-6
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 und Anlage 15, HOAI 2021, LPH 1-9
- Beratungsleistungen Geotechnik gemäß Anlage 1.3, HOAI 2021
- Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1.4, HOAI 2021
Eine vollständige Auflistung der optional zu vergebenden besonderen Leistungen aller Fachbereiche ist den Vergabeunterlagen bzw. den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt für alle Leistungsbereiche stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Die Gesamtprojektleitung obliegt dem Bewerber für Ingenieurbauwerke.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regenrückhaltebecken Beethovenstraße in Freiberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rossau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09661
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.