European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Dachabdichtungsarbeiten

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xfel.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E61386177
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

European XFEL GmbH - Neubau Bürogebäude XHO - Dachabdichtungsarbeiten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262320 Estricharbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH baut den Europäischen Röntgenlaser XFEL auf den Betriebsgeländen (BG) Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in Schenefeld soll ein neues Bürogebäude XHO mit ca. 200 Arbeitsplätzen errichtet werden. Das Gebäude ist 3-geschossig + Unterkellerung und hat Außenmaße von ca. L x B x H von 62,0 x 14,5 x 15,5 m. Der Rohbau erfolgt hauptsächlich als Stahlbetonkonstruktion.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

European XFEL GmbH Holzkoppel 4 22869 Schenefeld bei Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH baut den Europäischen Röntgen-laser XFEL auf den Betriebsgeländen (BG) Bahrenfeld, Osdorfer Born und Schenefeld. Auf dem Betriebsgelände in Schenefeld wird das Bürogebäude XHO errichtet.

Gegenstand der Ausschreibung sind die Estricharbeiten für das Projekt XFEL XHO Bürogebäude:

- Ca. 750 m² Abdichtung gegen Bodenfeuchte

- Ca. 880 m² Dämmung

- Ca. 900m² Trittschalldämmung

- Ca. 750m² Zementestrich CT-F6-C50 in verschiedenen Stärken

- Ca. 170m² Zementestrich CT-F5-C35 in verschiedenen Stärken

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/01/2022
Ende: 17/05/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebenerechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist (VHB-Formblatt 234).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die in dieser Bekanntmachung unter Ziff. I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich.

Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Nachweis durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis (Liste des Vereins für diePräqualifikation von Bauunternehmen e. V.). Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124 bzw. der Präqualifikationsnachweis für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich XFEL für Bieter und etwaige Nachunternehmer vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder Nachweis durch den Eintrag in dasPräqualifikationsverzeichnis (Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.). Im Fall vonBietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelneMitglied der Bietergemeinschaft.

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.

TL2. 3 Referenzen mit Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren anhand einer Referenzliste oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die 3 Referenzbescheinigungen gemäß Formblatt 444 einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1) Beim Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt 235 mit dem Angebot vorzulegen. Für präqualifizierte Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen der Nachweis der Präqualifikation einzureichen. Bei Einsatzvon nicht präqualifizierten Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) sowie ggf. Referenznachweise einzureichen;

2) Für den Fall der Eignungsleihe ist das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu verwenden;

3) Die Anforderung der übrigen im Formblatt 124 erwähnten Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Ihre Verwendung ist verbindlich. Sofern im Laufe der Angebotsfrist weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen,ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung beider Vergabeplattform erleichtert den Zugang zu den Bieterinformationen;

2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis 10 Tage vor Angebotsöffnung über die Vergabeplattform gestellt werden. XFEL behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;

3) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass XFEL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;

4) XFEL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind– soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;

5) Eine Ortsbesichtigung ist möglich und bei der o.g. Kontaktstelle anzufragen. Die Ortsbesichtigung ist jedoch nicht verpflichtend;

6) Der im Verfahren ausgewählte Auftragnehmer hat Sicherheiten in Form von einer Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421) und einer Mängelansprüchebürgschaft (Formblatt 422) zu stellen;

7) Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter kann während der Wartefrist (§ 134 GWB) die Urkalkulation abgefordert werden. Diese ist postalisch zu übermitteln. Der Zuschlag kann erst nach Eingang der Urkalkulation erteilt werden;

8) XFEL wird bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gemäß § 16a EU VOB/A auffordern, Erklärungen, Angaben oder Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung).

9) Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Unterlagen einzureichen:

— Formblatt 213 (Angebotsschreiben),

— ausgefülltes Leistungsverzeichnis (GAEB),

— Formblatt 217 — Formblatt 221/222 (Angaben zur Preisermittlung),

— Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, sofern nicht präqualifiziert),

— Nachweise gemäß Formblatt 124, sofern nicht präqualifiziert Die Formblätter 234 (Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) und 235 (Verzeichnis der Nachunternehmer) sind nur einzureichen, sofern einschlägig.

Die Formblätter 444 (3 Referenzbescheinigungen), 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) und 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter undBewerber kommt es nicht an,

— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021

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