Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: LWB_GU_2021_GAU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren Wohnungsneubau Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E in Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und Errichtung des Gebäudes, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/Philipp-Reis-Straße 83A-E in 04179 Leipzig erforderlich sind.
Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E in 04179 Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beabsichtigt, Leistungen und Lieferungen zu vergeben, die zur Planung ab Leistungsphase 5 HOAI und Errichtung eines Gebäudekomplexes mit zwei Wohngebäuden, der Außenanlagen und der Erschließung des Wohnungsbauvorhabens auf dem Flurstück 164/f der Gemarkung Leutzsch, Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/Philipp-Reis-Straße 83A-E in 04179 Leipzig erforderlich sind.
Das Baugrundstück hat in etwa eine dreieckige Grundfläche und wird von der Gaußstraße im Süden, Heimteichstraße im Osten und Philipp-Reis-Straße im Norden/Nordwesten begrenzt. Das Umfeld ist gekennzeichnet durch moderat gewachsene Wohnstrukturen aus dem Industriezeitalter im Süden und Osten und einzelnen Gewerbenutzungen sowie Gleisanlagen der Bahn im Norden/Nordwesten.
Im Süden befinden sich die Bundesstraßen 87 und 181 in ca. 1,5 km Entfernung. Über die B 181 Richtung Westen ist die Autobahn A9, Anbindung Leipzig West in 10 km erreichbar. Die Autobahn A38, Anbindung Leipzig Südwest ist über die B 87 Richtung Süden und B186 ist in 13 km erreichbar.
Die geplante Wohnbebauung orientiert sich an der vorhandenen Blockrandbebauung der angrenzenden Straßenzüge. Gebäude A erstreckt sich entlang der Philipp-Reis-Straße und beherbergt 75 Wohneinheiten in fünf oberirdischen Geschossen. An der Ecke Gaußstraße/ Heimteichstraße bietet das Gebäude B insgesamt 48 Wohneinheiten und nähert sich mit vier oberirdischen Geschossen der umliegenden Bebauung an. Beide Gebäude sind vollständig unterkellert.
Die entstehenden Wohneinheiten sollen hinsichtlich ihrer Größe und Zuschnitte den Anforderungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium des Inneren zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum entsprechen. Die Gebäude sind im Effizienzhaus 55-Standard zu planen und zu errichten. Das Bauvorhaben wird durch den Bauherrn LWB basierend auf den zur Ausschreibung ausgereichten Planungsgrundlagen zur weiteren Planung und Realisierung durch einen Generalunternehmer (AN) ausgeschrieben.
Während der Bauzeit steht das Grundstück für die Organisation eines geregelten Bauablaufes zur Verfügung. Weitergehende (Lager-) Flächen sind in Verantwortung des AN zu organisieren. Die Fertigstellung des Wohngebäudekomplexes ist für 2024 geplant.
I) Referenzen (Maß der Einschlägigkeit/Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen):40 % II) Qualifikation, Erfahrungen und Referenzen des Projektleiters Bau: 20 % III) Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 20 %,
IV) Spezifischer Umsatz des Bewerbers (d. h. Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 20 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21SchwarzarbG vorliegen;
4) Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
6) Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder späteren Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers;
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantragvorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); Die Verpflichtungserklärung für den Architekten ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
10) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
11) Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
1) Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2) Eigenerklärungen über den Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
3) Eigenerklärungen über den spezifischen Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für schlüsselfertigen Hochbau der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind,
4) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden und [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice), die nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Bekanntmachung – sein darf, geführt werden. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
5) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Zu 2.: Der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 15,0 Mio. EUR netto betragen
1) Es sind mindestens drei Referenzen für erbrachte Bauleistungen für den schlüsselfertigen Neubau eines Wohngebäudes mit Planungsleistungen im Zeitraum 01.01.2015 - 30.06.2021 anzugeben mit: 1.1 Anzahl der Wohneinheiten im schlüsselfertigen Wohnungsneubau mindestens 30 Wohneinheiten, 1.2 Referenzen beinhalten Planungsleistung für LP 5 für Objektplanung und LP 5 für Technische Ausrüstung.
Darstellung der Referenzen ab 2015 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, des Auftragswertes/Projektvolumens, der Bruttogrundfläche und einer kurzen Beschreibung der Leistungen; Vergleichbar sind insbesondere Referenzen mit folgendem Leistungsinhalt: Generalunternehmerleistungen; Planungs- und Bauleistungen im schlüsselfertigen Hochbau mit vergleichbarer Gebäude, einschließlich Außenanlagen;
— Zeitraum der Referenzleistung: 2015 – heute (maßgeblich ist der Tag der Übergabe an AG).
Für die wichtigsten Bauleistungen sollen auf Aufforderung Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis (z. B. Referenzschreiben vom Auftraggeber) beigelegt werden. Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken. Legt der Bewerber mehr als 3 Referenzen vor, werden nur die 3 Referenzprojekte mit der jeweils höchsten Punktzahl gewertet.
2) Namentliche Benennung des für die Ausführung der Bauleistungen vorgesehenen Projektleiters nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten mindestens 5 Jahre und persönliche Referenzen der letzten 5 Jahre für Neubau oder Sanierung mit Bauwerkskosten von mind. 8 Mio. € im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
3) Darstellung der Projektleitung als Übersicht / Organigramm mit Anzahl der für das Bauvorhaben voraussichtlichen einzusetzenden Mitarbeiter /Stellvertretern 4) Benennung eines Architekten, dessen sich der Bewerber zur Erfüllung der Bauverpflichtung bedienen kann. Architekt in vorgenanntem Sinne ist, wer gemäß Rechtsvorschrift seines Herkunftsstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat der betreffenden Person die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines externen Architekten bedient, muss dieser mit dem Teilnahmeantrag der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Architekten für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
5) Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren;
6) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
7) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Zu 1.: Referenzen – Vorlage von mindestens 3 Referenzen für Bauleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen (siehe Mindestforderungen der Referenzen)
1. Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erfolgt gegenüber der Auftraggeberin mündlich und schriftlich ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Vor Abschluss des Vertrages sowie einmal jährlich ist das Fortbestehen des geforderten Versicherungsschutzes durch Vorlage der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Versicherer nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Wohnungsneubau Gaußstraße 30,32,34/ Heimteichstraße 43/ Philipp-Reis-Straße 83A-E“ bis zum 27.09.2021 Ortszeit: 10 Uhr zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem benannten Termin eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht] , Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in§135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]