Storage-Nutzungsumgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 0721/IX/01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Storage-Nutzungsumgebung
Der zum 31.12.2021 auslaufende Vertrag für die vorhandene HPE 3PAR-Storage-infrastruktur (HPE = Hewlett
Packard Enterprise), muss durch eine neue HPE Greenlake Storage-Umgebung mit einer Laufzeit von 5 Jahren (01.01.2022 – 31.12.2026 /
Mietdauer) ersetzt werden (verbrauchsorientiertes Servicemodell / Infrastructure as a Service (IaaS) On-Premise).
Die vorhandene als auch die bereitzustellende HPE-Storageumgebung bildet die Grundlage für die bereits vorhandene, ausschließlich aus
HPE-Hardware bestehende HPE-VMware Server-/ Virtualisierungsumgebung und HPE-SAN-Switch-Infrastruktur.
Das bereitzustellende System muss sowohl für die Datenübernahme als auch für eine längere Zeit des Parallelbetriebes 100% kompatibel
zu 2 vorhandenen HPE 3PAR 7200 Storagesystemen sein. Insbesondere die Funktionen des synchronen Spiegelns und des transparenten
Failovers zwischen den Systemen müssen gewährleistet sein.
Chemnitz, DE
Das Vergabeverfahren umfasst die Bereitstellung von zwei HPE Primera-Systemen (Lieferung,
Aufbau, Einbau, HPE Startup-Service) bis zur Übergabe der Systeme zur Nutzung und zur weiteren Implementierung durch den
Auftraggeber (AG).
Verlängerung um maximal zwei weitere Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Storage-Nutzungsumgebung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst dann erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die nicht berücksichtigten Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und seit dem Absenden dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage verstrichen sind. Vor der Antragstellung muss der Bieter den jeweiligen Vergaberechtsverstoß unverzüglich nach positiver Kenntnis bzw. – soweit die Vergaberechtsverstöße aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind – spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig und schriftlich rügen. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist nach §160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.