Teilprivatisierung der UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH („UKSH GfIT“) und der UKSH Gesellschaft für IT Services mbH („UKSH ITSG“) zur Versorgung des UKSH mit IT Leistungen.

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Teilprivatisierung der UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH („UKSH GfIT“) und der UKSH Gesellschaft für IT Services mbH („UKSH ITSG“) zur Versorgung des UKSH mit IT Leistungen.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens fünf und maximal zehn Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft des UKSH eingebunden wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72100000 Hardwareberatung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kiel und Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das UKSH ist eine der größten Universitätskliniken in Deutschland. Sämtliche IT-Leistungen an den Standorten Kiel und Lübeck werden seit dem 1. Januar 2010 im Rahmen einer institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft von zwei Tochtergesellschaften des UKSH erbracht, an denen ein privater Partner jeweils als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist. Der private Partner ist zudem in beratender und unterstützender Funktion in die informationstechnologische Versorgung des UKSH eingebunden.

Die institutionelle öffentlich-private Partnerschaft endet plangemäß zum 31.12.2019. Das UKSH sucht einen privaten Partner, der sich ab dem Jahr 2020 – voraussichtlich ab Juli 2020 – zeitlich befristet für mindestens fünf und maximal zehn Jahre als Minderheitsgesellschafter an den IT-Gesellschaften des UKSH beteiligt und über diese Beteiligung in die IT-Versorgung des UKSH eingebunden wird. Im Einzelnen:

Es gibt zwei in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht voneinander unabhängige Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Die UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (UKSH GfIT) und die UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (UKSH ITSG). An beiden Gesellschaften sind das UKSH mit jeweils 51 % und der private Partner mit jeweils 49 % beteiligt. Die UKSH GfIT ist aufgrund eines „Vertrages über Outsourcing-Leistungen“ verpflichtet, für das UKSH informationstechnologische Leistungen zu erbringen. Die UKSH ITSG fungiert in Bezug auf die Versorgung des UKSH mit IT-Leistungen als Nachunternehmerin der UKSH GfIT. Neben diesen Nachunternehmeraufgaben kann die UKSH ITSG auch Leistungen für Tochtergesellschaften des UKSH oder für andere Dritte erbringen.

Der private Partner fungiert im Wesentlichen als Berater, und zwar auf der Grundlage eines „Vertrages über Beratung und Know-how-Transfer“.

Das Ziel der Privatisierung war, die Qualität der informationstechnologischen Versorgung des UKSH zu verbessern sowie gleichzeitig die Kosten zu senken. Diese Ziele konnten im Rahmen der privatisierten Versorgungsstruktur vollumfänglich erfüllt werden.

Das UKSH möchte den erreichten hohen Standard der Informationstechnologie im UKSH auch in Zukunft halten und eine effizientere Leistungserbringung erreichen. Darüber hinaus möchte es die informationstechnologische Versorgung sowohl ausbauen als auch an die sich ändernden Anforderungen anpassen, auch was die Zusammenarbeit mit den beiden Universitäten anbelangt.

Neben einer Verbesserung der laufenden informationstechnologischen Versorgung im Hinblick auf Effizienz und Effektivität soll die - neue - Beteiligung eines privaten Partners an den beiden IT-Gesellschaften im Rahmen einer strategischen Partnerschaft einen gemeinsamen Aufbau von Strukturen im Bereich Innovations- und Service-Lifecycle-Management mit sich bringen.

Die vorgenannten Ziele können aus Sicht des UKSH bestmöglich erreicht werden, wenn auch nach dem 31.12.2019 ein privater Partner befristet und als Minderheitsgesellschafter der IT-Gesellschaften an der informationstechnologischen Versorgung des UKSH beteiligt ist. Hierfür soll das gewählte Modell einer institutionellen öffentlich-privaten Partnerschaft fortgesetzt und die Minderheitsbeteiligungen an den IT-Gesellschaften in ähnlicher Form erneut ausgeschrieben werden.

Die Höhe der zukünftigen Minderheitsbeteiligung wird hierbei zu Beginn des Vergabeverfahrens noch nicht abschließend feststehen. Gleiches gilt für die Frage, ob von dem privaten Partner auch in Zukunft eine Garantie für das Betriebsergebnis und/ oder die Liquidität der IT-Gesellschaften verlangt werden wird.

Der bisherige „Vertrag über Beratung und Know-how-Transfer“ wird hierbei ersetzt werden durch einen Kooperations- und Innovationsvertrag“. Denn im Fokus steht nicht mehr ein „Know-how-Transfer“ auf das UKSH, sondern vielmehr die Zusammenarbeit bei informationstechnologischen Innovationen.

Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen, die unter der in Ziffer I.3) genannten URL zur Verfügung stehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Innovationsmanagement / Gewichtung: 35%
Qualitätskriterium - Name: Konzept Drittgeschäft / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Konzept Entwicklungspotentiale in der IT-Versorgung / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Konzept Servicekatalog/ Betriebsprozesse / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Konzept Change Management / Gewichtung: 10%
Preis - Gewichtung: 0%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoption, vgl. Ziffer II.2.7)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 197-478656
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren müssen sich gemäß § 4 des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vor Zuschlagserteilung verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zu zahlen. Das jeweilige Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.

2. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1 aufgeführten Angaben eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorzulegen. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.

3. Beabsichtigt ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV) der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmen zu bedienen, ist auch von diesen Unternehmen der in Abschnitt III.1.1) Ziffer 2 aufgeführte Nachweis zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaften muss außerdem nachweisen, dass ihm/ ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt).

4. Enthalten diese Auftragsbekanntmachung oder die Vergabeunterlagen aus Sicht eines Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen.

5. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen sowie dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien des UKSH.

6. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021

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