Standort Kaisergruben in Gersdorf

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Standort Kaisergruben in Gersdorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED45 Zwickau
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes:

Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:

— Grundlagenermittlung.

Ortsbesichtigung, Vermessung des Standortes, Ermitteln der Randbedingungen, Recherche sowie Auswertung der Rechercheergebnisse und Dokumentation des vorliegenden Kenntnisstandes

— Vorplanung.

Analysieren der Grundlagen zum Gebäuderückbau und der Flächensanierung, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Kartierung des Schadstoffinventars im Boden der Flurstücke 535/a und 535/b, (Ventilatorenbau Gersdorf Altlastenkennziffer 7310 0291 und ehemaliger Ventilatorenbau Altlastenkennziffer 7320 0535), Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz für alle anfallenden Massen (Bauschutt/Boden/Abfall), Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Abstimmung und Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, Variantenbetrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen, Ermittlung des Sanierungsumfanges unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien

Für die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Grundwassermessstelle sind die Vorgaben des Sächsischen Oberbergamtes zu beachten. Im Rahmen der Vorplanung sind die technischen Leistungen zur Schadstofferkundung, Probenahmen einschließlich der Laboruntersuchungen auszuführen. Auch ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist ein artenschutzrechtliches Erstgutachten (Habitatsbetrachtung) zu erstellen.

— Erstellung der Anzeige für Rückbau/ Abbruch und Flächensanierung:

Anzeige auf Grundlage der Vorplanung erstellen, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan.

— Abbruchplanung:

Planung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen zum Rückbau/Abriss der baufälligen Gebäude, Gebäudereste, Fundamente, Leitungen und Flächenversiegelungen sowie der Flächensanierung erstellen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle.

— Mitwirken bei der Vergabe:

Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge.

— Bauüberwachung:

Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten im Rahmen der Bauoberleitung, Überwachung des Rückbaus/ Abbruches und der Flächensanierung sowie der Entsorgungswege, Kontrollen und Prüfungen der technischen Durchführung,

Baubegleitung/ Bauleitung:

— Kostenkontrolle,

— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,

— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,

— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,

— Mitwirkung bei Abnahmen,

— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,

— Örtliche Bauüberwachung,

—— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,

—— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,

—— Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),

—— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,

—— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,

—— Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/07/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

CCI-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 135-333432

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 051/2016 IGB
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
05/08/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/09/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Hauptort der Ausführung:

Gersdorf

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes

Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:

— Grundlagenermittlung

Ortsbesichtigung, Vermessung des Standortes, Ermitteln der Randbedingungen, Recherche sowie Auswertung der Rechercheergebnisse und Dokumentation des vorliegenden Kenntnisstandes

— Vorplanung

Analysieren der Grundlagen zum Gebäuderückbau und der Flächensanierung, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Kartierung des Schadstoffinventars im Boden der Flurstücke 535/a und 535/b, (Ventilatorenbau Gersdorf Altlastenkennziffer 7310 0291 und ehemaliger Ventilatorenbau Altlastenkennziffer 7320 0535), Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz für alle anfallenden Massen (Bauschutt/ Boden/ Abfall), Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/ Flächen, Abstimmung und Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, Variantenbetrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen, Ermittlung des Sanierungsumfanges unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien

Für die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Grundwassermessstelle sind die Vorgaben des Sächsischen Oberbergamtes zu beachten. Im Rahmen der Vorplanung sind die technischen Leistungen zur Schadstofferkundung, Probenahmen einschließlich der Laboruntersuchungen auszuführen. Auch ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist ein artenschutzrechtliches Erstgutachten (Habitatsbetrachtung) zu erstellen.

— Erstellung der Anzeige für Rückbau/ Abbruch und Flächensanierung

Anzeige auf Grundlage der Vorplanung erstellen, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan

— Abbruchplanung

Planung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen zum Rückbau/ Abriss der baufälligen Gebäude, Gebäudereste, Fundamente, Leitungen und Flächenversiegelungen sowie der Flächensanierung erstellen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle

— Mitwirken bei der Vergabe

Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge

— Bauüberwachung

Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten im Rahmen der Bauoberleitung,

Überwachung des Rückbaus/ Abbruches und der Flächensanierung sowie der Entsorgungswege, Kontrollen und Prüfungen der technischen Durchführung,

Baubegleitung/ Bauleitung

— Kostenkontrolle,

— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,

— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,

— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,

— Mitwirkung bei Abnahmen,

— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,

— Örtliche Bauüberwachung:

—— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,

—— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,

—— Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),

—— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,

—— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,

—— Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/09/2019
Ende: 31/07/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

erweitertes Erkundungsprogramm mit Bohrungen und begleitenden Feldleistungen; Ökologische Baubgleitung

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistungen (Erkundung mit Bohrleistungen und begleitenden Feldleistungen sowie zur ökologischen Baubegleitung) ergaben sich erst aus der Erarbeitung des beauftragten Erkundungskonzeptes im Rahmen der Grundlagenermittlung. Der Auftraggeber konnte die Umstände für den Nachtrag im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflicht bei Vorbereitung des Projektes nicht vorhersehen. Die Notwendigkeit der Leistungen konnte der Auftraggeber erst aufgrund aktueller Erkenntnisse aus dem Projekt feststellen. Zuvor wären diesen Leistungen so nicht annähernd beschreibbar gewesen. Die Leistungen sind wesentliche Voraussetzungen für die fachgerechte Fortführung der Objektplanung.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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