Standort Kaisergruben in Gersdorf
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Standort Kaisergruben in Gersdorf
Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes:
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:
— Grundlagenermittlung.
Ortsbesichtigung, Vermessung des Standortes, Ermitteln der Randbedingungen, Recherche sowie Auswertung der Rechercheergebnisse und Dokumentation des vorliegenden Kenntnisstandes
— Vorplanung.
Analysieren der Grundlagen zum Gebäuderückbau und der Flächensanierung, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Kartierung des Schadstoffinventars im Boden der Flurstücke 535/a und 535/b, (Ventilatorenbau Gersdorf Altlastenkennziffer 7310 0291 und ehemaliger Ventilatorenbau Altlastenkennziffer 7320 0535), Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz für alle anfallenden Massen (Bauschutt/Boden/Abfall), Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Abstimmung und Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, Variantenbetrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen, Ermittlung des Sanierungsumfanges unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien
Für die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Grundwassermessstelle sind die Vorgaben des Sächsischen Oberbergamtes zu beachten. Im Rahmen der Vorplanung sind die technischen Leistungen zur Schadstofferkundung, Probenahmen einschließlich der Laboruntersuchungen auszuführen. Auch ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist ein artenschutzrechtliches Erstgutachten (Habitatsbetrachtung) zu erstellen.
— Erstellung der Anzeige für Rückbau/ Abbruch und Flächensanierung:
Anzeige auf Grundlage der Vorplanung erstellen, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan.
— Abbruchplanung:
Planung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen zum Rückbau/Abriss der baufälligen Gebäude, Gebäudereste, Fundamente, Leitungen und Flächenversiegelungen sowie der Flächensanierung erstellen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle.
— Mitwirken bei der Vergabe:
Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge.
— Bauüberwachung:
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten im Rahmen der Bauoberleitung, Überwachung des Rückbaus/ Abbruches und der Flächensanierung sowie der Entsorgungswege, Kontrollen und Prüfungen der technischen Durchführung,
Baubegleitung/ Bauleitung:
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirkung bei Abnahmen,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Örtliche Bauüberwachung,
—— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
—— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,
—— Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
—— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
—— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,
—— Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen.
CCI-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gersdorf
Abschnitt A – Abriss der Gebäude am Standort Kaisergrube-Schacht II und flächige Sanierung des Standortes
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:
— Grundlagenermittlung
Ortsbesichtigung, Vermessung des Standortes, Ermitteln der Randbedingungen, Recherche sowie Auswertung der Rechercheergebnisse und Dokumentation des vorliegenden Kenntnisstandes
— Vorplanung
Analysieren der Grundlagen zum Gebäuderückbau und der Flächensanierung, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Kartierung des Schadstoffinventars im Boden der Flurstücke 535/a und 535/b, (Ventilatorenbau Gersdorf Altlastenkennziffer 7310 0291 und ehemaliger Ventilatorenbau Altlastenkennziffer 7320 0535), Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz für alle anfallenden Massen (Bauschutt/ Boden/ Abfall), Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/ Flächen, Abstimmung und Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, Variantenbetrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung von Stellungnahmen und Genehmigungen, Ermittlung des Sanierungsumfanges unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien
Für die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Grundwassermessstelle sind die Vorgaben des Sächsischen Oberbergamtes zu beachten. Im Rahmen der Vorplanung sind die technischen Leistungen zur Schadstofferkundung, Probenahmen einschließlich der Laboruntersuchungen auszuführen. Auch ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist ein artenschutzrechtliches Erstgutachten (Habitatsbetrachtung) zu erstellen.
— Erstellung der Anzeige für Rückbau/ Abbruch und Flächensanierung
Anzeige auf Grundlage der Vorplanung erstellen, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan
— Abbruchplanung
Planung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen zum Rückbau/ Abriss der baufälligen Gebäude, Gebäudereste, Fundamente, Leitungen und Flächenversiegelungen sowie der Flächensanierung erstellen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle
— Mitwirken bei der Vergabe
Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge
— Bauüberwachung
Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten im Rahmen der Bauoberleitung,
Überwachung des Rückbaus/ Abbruches und der Flächensanierung sowie der Entsorgungswege, Kontrollen und Prüfungen der technischen Durchführung,
Baubegleitung/ Bauleitung
— Kostenkontrolle,
— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirkung bei Abnahmen,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Örtliche Bauüberwachung:
—— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
—— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,
—— Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
—— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
—— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,
—— Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halsbrücke
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland
erweitertes Erkundungsprogramm mit Bohrungen und begleitenden Feldleistungen; Ökologische Baubgleitung
Die Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistungen (Erkundung mit Bohrleistungen und begleitenden Feldleistungen sowie zur ökologischen Baubegleitung) ergaben sich erst aus der Erarbeitung des beauftragten Erkundungskonzeptes im Rahmen der Grundlagenermittlung. Der Auftraggeber konnte die Umstände für den Nachtrag im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflicht bei Vorbereitung des Projektes nicht vorhersehen. Die Notwendigkeit der Leistungen konnte der Auftraggeber erst aufgrund aktueller Erkenntnisse aus dem Projekt feststellen. Zuvor wären diesen Leistungen so nicht annähernd beschreibbar gewesen. Die Leistungen sind wesentliche Voraussetzungen für die fachgerechte Fortführung der Objektplanung.