Verg.-Nr. 06 - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: A/HS6/300/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.krankenhaus-kiel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Treia bei Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24896
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.planungsring.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 06 - Rohbauarbeiten
Auf dem Gelände des städtischen Krankenhauses Kiel ist eine Erweiterung im Bereich der ehemaligen
Kinderklinik geplant. Das Bestandsgebäude wird komplett abgebrochen und der Neubau erfolgt dann mit kompletter neuer Gründung.
Gemäß Bestandsunterlagen aus dem Jahre 1985 (Haus 8) geht hervor, dass der vom Teilabbruch betroffene Gebäudeteil als Haus 6 bezeichnet wird und durch eine Gebäudefuge bzw. Dehnfuge vom restlichen Gebäude getrennt ist.
24116 Kiel
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
Chemnitzstraße 33
- Baustelleneinrichtung
- Planum herstellen inkl. Aushub: 1.400 m3
- Entwässerungskanalarbeiten
- Fassadengerüst: 12.110 m2
- Frischbetonverbundabdichtung vertikal: 460 m2
- Frischbetonverbundabdichtung horizontal: 1.100 m2
- Fundamentplatte d= 100cm: 730 m2
- Fundamentplatte d= 120cm: 2.540 m2
- Fundamentplatte d= 140cm: 690 m2
- Geschossdecken d= 34cm: 28.500 m2
- Stb.-Aussen- und Innenwände: 13.200 m2
- Über- bzw. Unterzüge: 3.500 lfm
- Stahlbetonstützen: 460 Stk.
- Baustahl für Gründung, Stützen, Decken und Wände: 2.610 t
- Dübelleisten: 11.520 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen..
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen..
Hinweis zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH), § 4 Vergabemindestlohn, repräsentative Tarifverträge: Es wird besonders auf die verpflichtende Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in § 4 verwiesen (Formblatt 251).
Das Mindeststundenentgeld von [Betrag gelöscht] EUR brutto ist auch von sämtlichen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH, Chemnitzstraße 33, 24116 Kiel.
Es sind keine Bieter zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch abzugeben. (Nähere Angaben Formblatt 211)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D444336067 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Hinweis zur Angebotsfrist:
Frist zur letztmaligen Stellung von Bieterfragen: Donnerstag, 14.10.2021 bis 12.00 Uhr
Beantwortung rechtzeitig eingegangener Aufklärungsfragen bis: Mittwoch, 20.10.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist
außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).