Herstellung und Überführung einer Wagenfähre - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 4313/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Überführung einer Wagenfähre - Angebotsphase
Herstellung und Überführung eines Fährschiffes mit einem batteriegestützen, dieselelektrischen Antriebssystem. Das Schiff soll mit einem Fahrzeugdeck mit drei Fahrspuren und einer Tragfähigkeit von 120 Tonnen ausgeführt werden.
Lübeck
Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung sowie die Priwallfähren. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 500 Mitarbeiter und gehört zusammen mit der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH und der Stadtwerke Lübeck GmbH zu den größten Arbeitgebern Schleswig-Holsteins. Gesellschafter ist zu 100% die Stadtwerke Lübeck Holding GmbH. Die Tochtergesellschaft des Stadtverkehrs ist die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH.
Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Priwallfähren ist die Beschaffung einer dritten Wagenfähre Gegenstand dieser Ausschreibung. Es soll ein modernes und umweltfreundliches Fährschiff zur Querung der Trave zwischen Travemünde und dem Priwall gebaut werden.
Der jetzige Fährbetrieb zwischen den Traveufern erfolgt durch die vorhandenen Fährschiffe MS "Pötenitz" und MS "Travemünde". Die Fähren besitzen jeweils eine Personenkapazität von 300 Passagieren und eine Ladekapazität von 18 Pkws bzw. 12 plus 2 Lkw à 45 t. Des Weiteren können sich während der Überfahrten links und rechts neben den Fahrspuren Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer etc. aufhalten. Es besteht ein barrierefreier Zugang.
Das zukunftsfähige Antriebssystem soll ein batteriegestütztes, dieselelektrisches System sein, wobei die Batteriesysteme als Hauptenergielieferanten für 2 elektrische Voith-Schneider-Propeller dienen. Das automatisierte Nachladen der Batteriesysteme erfolgt über einen Dieselgenerator während der Fahr- oder Liegezeit, wobei die tagesbezogene Einsatzzeit des Dieselgenerators in etwa 50 % der tagesbezogenen Einsatzzeit der Fähre beträgt.
Parallel wird eine konventionelle Landlademöglichkeit mittels Kabelverbindung vorgesehen, über die die Batteriesysteme während der Nachtliegezeit zusätzlich geladen werden können. Für die optionale, zukünftige Integration eines Pantografensystems sollen ggf. Anschlussmöglichkeiten auf der Steuerbordseite des Schiffes vorgesehen werden. Ebenso werden an Bord der Fähre Photovoltaikanlagen installiert, welche die Erzeugung elektrischer Energie an Bord unterstützen bzw. elektrische Teilsysteme speisen sollen.
Das zu realisierende Fährschiffkonzept weist als Fähigkeitsmerkmal sowohl die Vorbereitung zur wasserstoffbasierten Energieerzeugung als auch einer Energieerzeugung auf Basis von synthetischem Methan auf. Die Energieerzeugung des Schiffes soll entweder auf Brennstoffzellen oder einen Generator mit Wasserstoffverbrennungsmotor umrüstbar sein. In gleicher Weise steht alternativ die künftige Verwendung von synthetischem, CO2-neutralem Methan in Rede.
Die Projektnummer des Auftraggebers lautet: R 4310/20.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Überführung einer Wagenfähre
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYREAE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.