Herstellung und Überführung einer Wagenfähre - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: R 4313/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://swhl.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Überführung einer Wagenfähre - Angebotsphase

Referenznummer der Bekanntmachung: R 4313/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34512100 Fähren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Überführung eines Fährschiffes mit einem batteriegestützen, dieselelektrischen Antriebssystem. Das Schiff soll mit einem Fahrzeugdeck mit drei Fahrspuren und einer Tragfähigkeit von 120 Tonnen ausgeführt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Lübeck

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Lübeck und der näheren Umgebung sowie die Priwallfähren. Das Unternehmen beschäftigt derzeit rund 500 Mitarbeiter und gehört zusammen mit der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH und der Stadtwerke Lübeck GmbH zu den größten Arbeitgebern Schleswig-Holsteins. Gesellschafter ist zu 100% die Stadtwerke Lübeck Holding GmbH. Die Tochtergesellschaft des Stadtverkehrs ist die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH.

Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Priwallfähren ist die Beschaffung einer dritten Wagenfähre Gegenstand dieser Ausschreibung. Es soll ein modernes und umweltfreundliches Fährschiff zur Querung der Trave zwischen Travemünde und dem Priwall gebaut werden.

Der jetzige Fährbetrieb zwischen den Traveufern erfolgt durch die vorhandenen Fährschiffe MS "Pötenitz" und MS "Travemünde". Die Fähren besitzen jeweils eine Personenkapazität von 300 Passagieren und eine Ladekapazität von 18 Pkws bzw. 12 plus 2 Lkw à 45 t. Des Weiteren können sich während der Überfahrten links und rechts neben den Fahrspuren Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer etc. aufhalten. Es besteht ein barrierefreier Zugang.

Das zukunftsfähige Antriebssystem soll ein batteriegestütztes, dieselelektrisches System sein, wobei die Batteriesysteme als Hauptenergielieferanten für 2 elektrische Voith-Schneider-Propeller dienen. Das automatisierte Nachladen der Batteriesysteme erfolgt über einen Dieselgenerator während der Fahr- oder Liegezeit, wobei die tagesbezogene Einsatzzeit des Dieselgenerators in etwa 50 % der tagesbezogenen Einsatzzeit der Fähre beträgt.

Parallel wird eine konventionelle Landlademöglichkeit mittels Kabelverbindung vorgesehen, über die die Batteriesysteme während der Nachtliegezeit zusätzlich geladen werden können. Für die optionale, zukünftige Integration eines Pantografensystems sollen ggf. Anschlussmöglichkeiten auf der Steuerbordseite des Schiffes vorgesehen werden. Ebenso werden an Bord der Fähre Photovoltaikanlagen installiert, welche die Erzeugung elektrischer Energie an Bord unterstützen bzw. elektrische Teilsysteme speisen sollen.

Das zu realisierende Fährschiffkonzept weist als Fähigkeitsmerkmal sowohl die Vorbereitung zur wasserstoffbasierten Energieerzeugung als auch einer Energieerzeugung auf Basis von synthetischem Methan auf. Die Energieerzeugung des Schiffes soll entweder auf Brennstoffzellen oder einen Generator mit Wasserstoffverbrennungsmotor umrüstbar sein. In gleicher Weise steht alternativ die künftige Verwendung von synthetischem, CO2-neutralem Methan in Rede.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Projektnummer des Auftraggebers lautet: R 4310/20.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 012-026128
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: R 4313/20
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Überführung einer Wagenfähre

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/09/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYREAE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2021

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