Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 035A Sporthallenboden Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2021-00303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 035A Sporthallenboden
Los 035A Sporthallenboden, 04315 Leipzig
Leipzig
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Sportböden in 2 Dreifeld-Sporthallen: - 1.280 m² Flächenelastischer Doppelschwing-Sportboden mit Sportlinoleum, - 1.280 m² Flächenelastischer Doppelschwing-Sportboden mit Fertigparkett Eiche, - 300 m² Bodenbelagsarbeiten mit Sportlinoleum Auf Anforderung des Auftraggebers sind nachfolgende Unterlagen und Nachweise noch vor Auftragsvergabe einzureichen: 1. Darstellung der Fußbodenaufbauten, 2. Prüfzeugnisse nach DIN V 18032-2, 3. Nachweis der Güteüberwachung aus Fremd- und Eigenüberwachung, 4. Emissionsnachweis als Prüfbericht, -mind. 2 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre: 1. vergleichbarer Sportboden mit Fertigparkett mind. 1.000 m², 2. vergleichbarer Sportboden mit Linoleum-Belag mind. 1.000 m²,
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Quartiersschule Ihmelsstr. 14, Neubau Sechsfachsporthalle, Los 035A Sporthallenboden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stephanskirchen
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83071
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).