Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen, Tischlerarbeiten I, Innentüren I Referenznummer der Bekanntmachung: 200113-16-TIS I
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kellinghusen
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-kellinghusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeinschaftsschule Kellinghusen, Tischlerarbeiten I, Innentüren I
- Baustelleneinrichtung und Werkplanung
- Stahlblechtüren und Stahlumfassungszargen (mit und ohne Brandschutzanforderungen)
- Innentüren VSP mit HPL-Beschichtung inkl. Stahlumfassungszargen
- Innentürelemente mit Holzfurnier inkl. Holzblockzargen
- Innenfenster mit Holzblockzargen
- Innenfensterbänke Multiplex mit HPL-Beschichtung
- Sonstiges
- Wartungsarbeiten
- Stundenlohnarbeiten
25548 Kellinghusen
Beschreibung der Situation und Erschließung
Der geplante Neubau der Gemeinschaftsschule Kellinghusen soll auf einem Baufeld nördlich des Hauptschulgebäudes (Bauteil B) innerhalb des sogenannten Schulwaldes platziert werden. Die äußersten östlichen Gebäudekanten liegen ca. in der Flucht mit der Ostfassade des Bestandsgebäudes der ehemaligen Hauptschule. Zur nördlich verlaufenden Luisenberger Straße wird ein Abstand gehalten, um den vorhandenen Grünzug weitestgehend zu erhalten. Nach Westen bildet der Sportplatz die Grenze des Baufeldes.
Von den Bestandsbauten bleibt der Rundbau, Bauteil A,
erhalten. Seine südliche Fassade wird nach Abbruch des
bestehenden Hauptgebäudes, Bauteil C, geschlossen und mit einer neuen Außentreppe versehen. Die Raumgeometrie und die Nutzung der beiden Geschosse bleiben unverändert. Leistungen am Hauptgebäude und am Rundbau sind nicht Teil dieser Ausschreibungen.
Gebäude
Der 4-geschossige Baukörper ist als eine Neu-Interpretation des klassischen Kreuzbaus konzipiert. Von einem zentralen Treppenhaus entwickeln sich 4 unterschiedliche Flügel mit klar definierten Funktionsbereichen in alle Himmelsrichtungen. Der
Neubau ist so auf dem Grundstück platziert, dass 2 Flügel das westliche Ende des Sportplatzes umschließen. Nach Osten öffnen sich zwei Flügel dem verleibenden Schulwald.
EG
Foyer, zentrales Treppenhaus, Aula/Mensa, Fachklassen plus NR, Musikbereich mit Bühne, Küche und Mensa. Lehrerbereich sowie Werkunterrichtsbereich.
1. und 2.OG
Klassentrakte in Klassenclustern mit 3-4 Unterrichtsräumen, Flurflächen als Lernzonen durch Kompartmentlösung. Zentrales Treppenhaus sowie 2 weitere innere Treppenhäuser.
3.OG
Fachklassen wie Physik, Chemie, Geisteswissenschaften,
Informatik sowie sozialpädagogischer Bereich.
Folgende Arbeiten beinhaltet die Ausschreibung:
- Vorbereitung und Planung
- Türliste des AN inkl. Werk- und Montageplanungerstellung
- Stahlumfassungszargen gem. DIN 18111, Feuchtraumzargen, Nassraumzargen
- Türblätter VSP mit HPL-Beschichtung in Stahlumfassungszargen
- Türblätter Stahlblech grundiert in Stahlumfassungszargen
- Mehrteilige Holzblock-Türelemente furniert, mit Oberlicht und/oder Seitenlicht
- Innentürelemente mit und ohne Brandschutzanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
16 TIS I Innentüren I
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB).Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landesregierung.schleswig-holstein.de