Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein

Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.

Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09130000 Mineralöl und Destillate
09132000 Benzin
09134100 Dieselöl
09200000 Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse
09132100 Bleifreies Benzin
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein.

Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.

Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.

Als unverbindliche Richtwerte können jeweils folgende Verbrauchsmengen zugrunde gelegt werden. Die Verbrauchsmengen wurden aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre inklusive einer Prognose für die nächsten Jahre ermittelt.

Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem

Höchstwert ca. 2.900.000 l pro Jahr

Mindestwert ca. 2.200.000 l pro Jahr

Davon: Dieselkraftstoff ca. 95 %

Superkraftstoff ca. 5 %

Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.800 Stück

.

Sonderkarten

Aus polizeitaktischen Erwägungen muss die Ausstellung von Sonderkarten mit abweichenden Ordnungsmerkmalen nach Maßgabe des AGs möglich sein.

Akzeptanztankstellendichte

Los 1 Full - Service Dienstleisterkarte

Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren

Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km von Dienststellen der Landespolizei (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).

Die Tankkarten müssen auch im europäischen Ausland akzeptiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Akzeptanzstellen / Gewichtung: 40%
Preis - Gewichtung: 60%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09130000 Mineralöl und Destillate
09132000 Benzin
09134100 Dieselöl
09200000 Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse
09132100 Bleifreies Benzin
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein.

Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.

Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.

Als unverbindliche Richtwerte können jeweils folgende Verbrauchsmengen zugrunde gelegt werden. Die Verbrauchsmengen wurden aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre inklusive einer Prognose für die nächsten Jahre ermittelt.

Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem

Höchstwert ca. 1.800.000 l pro Jahr

Mindestwert ca. 1.000.000 l pro Jahr

Davon: Dieselkraftstoff ca. 90 %

Superkraftstoff ca. 10 %

Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.550 Stück

Akzeptanztankstellendichte

Los 2 Full - Service Dienstleisterkarte

Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren

Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).

Die Tankkarten müssen auch im europäischen Ausland akzeptiert werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Akzeptanzstellen / Gewichtung: 40%
Preis - Gewichtung: 60%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/01/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Eigenerklärung, dass:

- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und

- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

3. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungs-nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.

4 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2021
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/10/2021
Ortszeit: 09:00
Ort:

Kiel

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

.

Fragen zur Ausschreibung:

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.

.

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A-4-Seiten).

6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).

7. Ausgefülltes Preisblatt pro Los (Formblätter)

8. Eigenerklärung pro Los, dass in Schleswig-Holstein mindestens 500 und bundesweit mindestens 10.500 Tankstellen.

9. Eigenerklärung pro Los, über die Anzahl der Tankstellen, die bundesweit die jeweilige Tankkarte akzeptieren.

10. Liste der Akzeptanzstellen a) in Schleswig-Holstein und b) in der Bundesrepublik Deutschland jeweils unter Nennung, ob die Akzeptanzstelle 24 h geöffnet ist.

11. Eigenerklärung, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist.

12. Liste der Länder in Europa, in denen die Tankkarte akzeptiert wird unter Nennung der Anzahl der Akzeptanzstellen des jeweiligen Landes.

13. Eigenerklärung, dass auch im europäischen Ausland die Tanzkarten akzeptiert werden.

14. Übersicht Tankstellnetz Stand 2021

15. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).

16. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis pro Los

Präqualifikation:

Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2021

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