Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein und andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein
Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.
Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für die Landespolizei Schleswig-Holstein.
Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.
Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
Als unverbindliche Richtwerte können jeweils folgende Verbrauchsmengen zugrunde gelegt werden. Die Verbrauchsmengen wurden aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre inklusive einer Prognose für die nächsten Jahre ermittelt.
Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem
Höchstwert ca. 2.900.000 l pro Jahr
Mindestwert ca. 2.200.000 l pro Jahr
Davon: Dieselkraftstoff ca. 95 %
Superkraftstoff ca. 5 %
Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.800 Stück
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Sonderkarten
Aus polizeitaktischen Erwägungen muss die Ausstellung von Sonderkarten mit abweichenden Ordnungsmerkmalen nach Maßgabe des AGs möglich sein.
Akzeptanztankstellendichte
Los 1 Full - Service Dienstleisterkarte
Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km von Dienststellen der Landespolizei (siehe Anlage 1) eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).
Die Tankkarten müssen auch im europäischen Ausland akzeptiert werden.
Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein
Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kraftstoff anhand von Full - Service Dienstleisterkarte für andere Landesdienststellen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig- Holstein.
Es muss neben der Abgabe von Kraftstoffen auch der Bezug und die Abrechnung von AdBlue, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Kleinersatzteilen sowie die Pflege etc. des Fahrzeuges nach Wahl des AG über die Tankkarte gewährleistet sein. Des Weiteren muss die Bezahlung von Maut- Gebühren (Straßen/Brücken) möglich sein.
Eine Abgabe vom Shopartikeln außer den oben genannten, darf nicht über die Tankkarte erfolgen. Die Tankkarte ist entsprechend einzurichten.
Als unverbindliche Richtwerte können jeweils folgende Verbrauchsmengen zugrunde gelegt werden. Die Verbrauchsmengen wurden aus den Erfahrungswerten der letzten Jahre inklusive einer Prognose für die nächsten Jahre ermittelt.
Kraftstoffbedarf über Tankkartensystem
Höchstwert ca. 1.800.000 l pro Jahr
Mindestwert ca. 1.000.000 l pro Jahr
Davon: Dieselkraftstoff ca. 90 %
Superkraftstoff ca. 10 %
Menge der benötigten Tankkarten ca. 1.550 Stück
Akzeptanztankstellendichte
Los 2 Full - Service Dienstleisterkarte
Mindestens 500 Tankstellen in Schleswig-Holstein / 10.500 Tankstellen bundesweit, die die Tankkarte akzeptieren
Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist. Der AG behält sich vor, aufgrund regionaler Besonderheiten Sonderregelungen zuzulassen (bspw. für die nordfriesischen Inseln und Fehmarn).
Die Tankkarten müssen auch im europäischen Ausland akzeptiert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungs-nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen, siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 10. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inklusive Leistungsportfolio (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt pro Los (Formblätter)
8. Eigenerklärung pro Los, dass in Schleswig-Holstein mindestens 500 und bundesweit mindestens 10.500 Tankstellen.
9. Eigenerklärung pro Los, über die Anzahl der Tankstellen, die bundesweit die jeweilige Tankkarte akzeptieren.
10. Liste der Akzeptanzstellen a) in Schleswig-Holstein und b) in der Bundesrepublik Deutschland jeweils unter Nennung, ob die Akzeptanzstelle 24 h geöffnet ist.
11. Eigenerklärung, dass in einem Umkreis von ca. 30 km eine Akzeptanz-Tankstelle mit 24-Stunden-Service erreichbar ist.
12. Liste der Länder in Europa, in denen die Tankkarte akzeptiert wird unter Nennung der Anzahl der Akzeptanzstellen des jeweiligen Landes.
13. Eigenerklärung, dass auch im europäischen Ausland die Tanzkarten akzeptiert werden.
14. Übersicht Tankstellnetz Stand 2021
15. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Formblatt).
16. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis pro Los
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]