Evaluierung Landesprogramm Arbeit
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung Landesprogramm Arbeit
Das Land Schleswig-Holstein hat die Struktur der Arbeitsmarktförderung für die ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 konzipiert. Das operationelle Programm soll zügig nach Verabschiedung der EU-Verordnungen und abschließender Zustimmung durch die Landesregierung formell bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Die ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 ist ähnlich stark ergebnisorientiert wie die endende Förderperiode. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch das Monitoring aber auch durch Evaluierungen. Die Evaluierungen bewerten die Programmauswirkungen auf der Grundlage der Programmindikatoren und –ziele und einer detaillierten Analyse, inwieweit das Programm relevant, wirksam, effizient und mit anderen EU-Politikbereichen kohärent ist und inwieweit es einen Mehrwert für die EU bietet. Die Evaluierungen sollen Erkenntnisse und Probleme sowie Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen und ihres Wirkungsgrades beschreiben.
Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind:
• die begleitende Evaluierung der Umsetzung des Operationellen Programms des Landes Schleswig-Holstein für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2021 bis 2027, incl. der abschließenden Wirkungsevaluierung nach Art. 39 DachVO,
• die regelmäßige elektronische Übermittlung der Daten zur Überwachung des Umsetzungsfortschritts nach Art. 37 DachVO,
• die Durchführung der Halbzeitüberprüfung nach Art. 14 (1) DachVO,
• die Erstellung von Unterlagen nach Art. 33 (3) und 35 (1) DachVO sowie Art. 36 (3), anhand derer der Überwachungsausschuss alle in Art. 35 (1) aufgelisteten Elemente untersuchen kann, und die gleichzeitig als Grundlage für die jährliche Überprüfungssitzung mit der Kommission dienen,
• sowie die Erstellung des abschließenden Leistungsberichts nach Artikel 38 DachVO.
Landesarbeitsmarktprogramm ESF
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Evaluierung Landesprogramm Arbeit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.moysies.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform und / oder E-Mail ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform und / oder E-Mail eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 23. Februar 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden max. 3 ausgewählte Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich inschriftlicher Form bis spätestens 16. April 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] oder Fax:+49(0)431-599-1465) zu richten.
...
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).
8. Eigenerklärung zur Ressourcenverfügbarkeit in Bezug auf die Laufzeit des Vertrages.
...
Präsentation / Verhandlungsgespräche:
Verhandlungsgespräche / Präsentationen finden voraussichtlich in der 23., 24. und 25. KW 2021 statt. Es wird mit jedem Teilnehmer ein Verhandlungsgespräch geführt.
...
Auswahlmatrix/Bewertungsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird unter https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gem. § 134 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist die vorhergehende Rüge des Verstoßes gegenüber der Vergabestelle. Ein Antrag auf Durchführung eines Vergabeverfahrens ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de