Vergabe der SPNV-Leistungen im XMU-Netz des Landes Schleswig-Holstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der SPNV-Leistungen im XMU-Netz des Landes Schleswig-Holstein
Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im XMU-Netz Schleswig-Holstein (nachfolgend Akku-Netz Schleswig-Holstein genannt) bestehend aus drei Losen.
Los Ost des Akku-Netzes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Linien:
- RB 76 Kiel - Schönberger Strand;
- RE 83 Kiel - Lübeck - Lüneburg;
- RB 84 Kiel - Lübeck und
- RB 87 Kiel - Preetz.
Sowie einzelne Fahrten zur Werkstattanbindung auf der Linie RB 75 Kiel - Rendsburg/Seemühlen (- 4,2 Mio. Zug-km p. a.).
Folgende Leistungsänderungen sind möglich:
- Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;
- Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Traktionsstärken;
- Veränderungen der Linienführung und der zu bedienenden Strecken;
- Änderung der Anzahl der anzumietenden Triebzüge;
- Änderung des Umfangs des Einsatzes von Servicepersonal;
- Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs;
- Erbringung von Verkehrsleistungen für Großveranstaltungen (insbes. Kieler Woche).
Zu II.1.7) Der angegebene Wert stellt nicht den tatsächlichen Wert dar. Die Eintragung erfolgt, da diese im Formular obligatorisch ist. Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV nicht mitgeteilt, da dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde.
Los Nord des Akku-Netzes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Linien:
- RB 64 Husum - Bad Sankt Peter-Ording;
- RE 72 Kiel - Eckernförde - Flensburg;
- RB 73 Kiel - Eckernförde (- Flensburg);
- RE 74 Kiel - Rendsburg - Husum und
- RB 75 Kiel - Rendsburg-Seemühlen (mit Ausnahme von einzelnen Fahrten, die im Los Ost zur Werkstattanbindung auf dieser Linie erbracht werden) (- 4,5 Mio. Zug-km p. a.)
Folgende Leistungsänderungen sind möglich:
- Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;
- Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Traktionsstärken;
- Veränderungen der Linienführung und der zu bedienenden Strecken;
- Änderung der Anzahl der anzumietenden Triebzüge;
- Änderung des Umfangs des Einsatzes von Servicepersonal;
- Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs;
- Erbringung von Verkehrsleistungen für Großveranstaltungen (insbes. Kieler Woche).
Zu II.1.7) Der angegebene Wert stellt nicht den tatsächlichen Wert dar. Die Eintragung erfolgt, da diese im Formular obligatorisch ist. Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV nicht mitgeteilt, da dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde.
Los Ost-West des Akku-Netzes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Erbringung von SPNV-Leistungen auf den Linien:
- RB 63 Neumünster - Heide - Büsum;
- RB 82 Neumünster - Bad Oldesloe. (- 1,7 Mio. Zug-km p. a.)
Folgende Leistungsänderungen sind möglich:
- Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen;
- Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Traktionsstärken;
- Veränderungen der Linienführung und der zu bedienenden Strecken;
- Änderung der Anzahl der anzumietenden Triebzüge;
- Änderung des Umfangs des Einsatzes von Servicepersonal;
- Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs;
- Erbringung von Verkehrsleistungen für Großveranstaltungen (insbes. Kieler Woche).
Zu II.1.7) Der angegebene Wert stellt nicht den tatsächlichen Wert dar. Die Eintragung erfolgt, da diese im Formular obligatorisch ist. Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV nicht mitgeteilt, da dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Ost des Akku-Netzes Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 29221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ohe-ag.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los Ost-West des Akku-Netzes Schleswig-Holstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.nordbahn.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4) Der angegebene Wert stellt nicht den tatsächlichen Wert dar. Die Eintragung erfolgt, da diese im Formular obligatorisch ist. Der Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV nicht mitgeteilt, da dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html