Musikschule des Landkreises Meißen, Standort Radebeul, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-24-11.1.3.05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Musikschule des Landkreises Meißen, Standort Radebeul, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS)
Verfahren für die Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, Heizung/ Lüftung/ Sanitär (HLS) Anlagengruppen (AG) 1-3 gemäß § 53 ff HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 für die Sanierung und Umbau der Alten Post in Radebeul West zur Musikschule des Landkreises Meißen.
Radebeul, DE
Der Landkreis Meißen beabsichtigt im Gebäude der Alten Post in Radebeul West den neuen Standort für die Musikschule Radebeul zu entwickeln. Die Musikschule des Landkreises Meißen arbeitet als Eigenbetrieb des Landkreises Meißen, ca. 1 300 Schüler werden in Radebeul unterrichtet.
Aufgrund unzureichender Platzkapazitäten sowie zur Zentralisierung des Angebots und zur allgemeinen Verbesserung der Unterrichtsbedingungen, der Wirtschaftlichkeit und des Angebotsspektrums an Veranstaltungen der Musikschule wurden bereits seit 2011 potentielle neue Standorte gesucht und geprüft.
Für das vorliegende Gebäude auf der Meißner Straße 285 wurde 2018 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, durch diese die Eignung des Bestandgebäudes als auch des Grundstücks herausgearbeitet wurde. Das Grundstück ist 2 390 m2 groß. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude wurde in den Jahren 1916/ 1917 als „Kaiserliches Postamt“ errichtet. Das in seiner Grundstruktur T-förmige, 2-geschossige Gebäude mit ausgebautem Mansarddach besitzt eine Grundfläche von ca. 645 m2. Im südlichen, straßenabgewandten Grundstücksteil befindet sich eine Remise. Zur Realisierung des geforderten Raumprogramms ist vorgesehen, das Bestandsgebäude durch einen Anbau zu erweitern und die Remise in die Musikschulnutzung einzubeziehen. Gem. der Machbarkeitsstudie beträgt die geplante Bruttogeschossfläche (BGF) ca. 2 370 m3. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme betragen 5,7 Mio. EUR (KG 200-700) brutto. Aufgrund der Lage des Gebäudes im Sanierungsgebiet „Zentrum Radebeul- West“, des Denkmalschutzstatus des Gebäudes und der künftigen Nutzung als Musikschule besteht die Möglichkeit der Förderung der Investition aus Städtebaufördermitteln mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Um das Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung im Sanierungsgebiet in Anspruch nehmen zu können, müssen die Baumaßnahmen spätestens 2023 begonnen werden.
Es ist vorgesehen, die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 nach § 53 ff HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 sowie folgende besondere Leistungen zu vergeben:
— Überwachen von Mangelbeseitigungen innerhalb der Mangelbeseitigungsfrist nach § 13 VOB/B bei den Gewerken, bei denen der AN die Ausführung überwacht hat,
— Prüfen und Bewerten der Wartungsverträge: Mitwirkung bei der Erstellung, Koordination und fachliche Bewertung aller notwendigen Wartungsverträge einschl. Erarbeitung der dafür notwendigen Prüfvermerke,
— Erstellung einer Betriebskosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1- 3 für die Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI 2021 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Es gelten die Vergabebedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) vom 12.4.2016.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Musikschule des Landkreises Meißen, Standort Radebeul, Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 (HLS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.