Sicherungsleistungen für die Planung Elektrifizierung Marktredwitz - Regensburg
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistungen für die Planung Elektrifizierung Marktredwitz - Regensburg
Sicherungsleistungen für die Planung Elektrifizierung Marktredwitz - Regensburg
Sicherungsleistungen für Vermessungsleistungen und Baugrunderkundungen auf der Strecke Marktredwitz - Regensburg (ca. 6000 h Sicherungsaufsicht und Sicherungsposten, ca. 1200m ATWS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Sicherungsleistungen für Vermessungsleistungen und Baugrunderkundungen auf der Strecke Marktredwitz - Regensburg (ca. 6000 h Sicherungsaufsicht und Sicherungsposten, ca. 1200m ATWS)
Gestellung Funk-ATWS bis 60m
Der Vergütungsanspruch bezüglich der Änderung der Reichweite der ATWS ist dem Grunde nach formalberechtigt. Die Änderung der Reichweite der mobilen ATWS von 40m auf 60m war dem AN zum Zeitpunkt der Ausschreibungnicht bekannt. Die Leistungserbringung ist seit 01/2020 auf Grund der Vorgaben der BzSnur noch mit mobilen ATWS mit Reichweiten bis 60m möglich. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung desHauptvertrages wurden die Mengen der einzelnen Positionen durch die Projektleitung abgeschätzt. NachAnpassung der Sicherungspläne ist der Bedarf an ATWS Einsätzen gestiegen und im gleichen Zuge derBedarf an Sipo / Sakra Leistungen gesunken. Es ändert sich zusätzlich die Bedienung / Konfiguration inFolge der Änderung des Wirkbereichs vor Ort an der Einsatzstelle. Der Vergütungsanspruch bezüglich derVergrößerung des Wirkbereiches ist dem Grunde nach berechtigt.