Neubau Ambulanzgebäude, Los A06 - Maler Referenznummer der Bekanntmachung: 016 21/AMBG/Los A06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los A06 - Maler
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los A06 - Maler
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum "St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los A06 - Maler
Es sind Malerarbeiten vorgesehen.
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind unter anderem:
Spachteln von Betonwänden 720 m²
Spachteln von Gipskartonwänden 7212 m²
Glasvlies an Wänden 9340 m²
Glasvlies an Decken 3185 m²
Wandanstrich NAK 1 3580 m²
Wandanstrich NAK 2 5762 m²
Deckenanstrich NAK 2 3185 m²
Bodenanstrich 68 m²
Bodenbeschichtung 25 m²
Anstrich Stahlzargen 158 Stück
Anstrich Stahltüren 22 Stück
Anstrich Stabgeländer 104 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los A06 - Maler
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RE4S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.