Beschaffung von ballistischen Unterziehschutzwesten und Außentragehüllen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von ballistischen Unterziehschutzwesten und Außentragehüllen
Beschaffung von ballistischen Unterziehschutzwesten und Außentragehüllen
Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von insgesamt 2713 Stück persönlich angepasste, ballistische Unterziehschutzwesten in der Schutzklasse 1 (SK 1) mit Stichschutz (K1) und Außentragehüllen mit erhöhter Sichtbarkeit „Visibility“ - (ATH/V) für Damen und Herren. Aus der Rahmenvereinbarung müssen neben den maßgefertigten persönlichen ballistischen Schutzwesten auch Einzelteile und Wechselhüllen abgerufen werden können.
Der geschätzte Bedarf an Schutzwesten für die Folgejahre beträgt :
671 Stück im Jahr 2021,
664 Stück im Jahr 2022,
586 Stück im Jahr 2023,
792 Stück im Jahr 2024.
Bei der Mengenangabe handelt es sich lediglich um eine Schätzung des voraussichtlichen Jahresbedarfs.
Die Rahmenvereinbarung soll zweimal für 12 Monate verlängerbar sein, wenn der Auftraggeber nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vantaa
NUTS-Code: FI Suomi / Finland
Postleitzahl: 01511
Land: Finnland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]