Begleitung und Beratung während der SPRIND-Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND21016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung und Beratung während der SPRIND-Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen, durch die die SPRIND während der Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ unterstützt werden soll. Schwerpunkte der Beratungsleistung sind: (1) Beratung und Betreuung der an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen.
Leipzig, DE
Die SprinD GmbH - Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) führt gegenwärtig eine Challenge zum Thema „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ durch. Ziel dieser Challenge ist es, Innovationen hervorzubringen, die neue antivirale Mittel zur Verfügung stellen. Die Challenge ist technologieoffen. Denkbar sind aber zum Beispiel Ansätze auf Basis von Breitbandvirostatika, die gegen verschiedene Viren oder Virenfamilien wirksam sind, oder Technologieplattformen, die es ermöglichen, flexibel und schnell antivirale Mittel zur Verfügung zu stellen. Die SPRIND beabsichtigt im Zuge dessen den Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen, durch die die SPRIND während der Challenge „Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel“ unterstützt werden soll. Schwerpunkte der Beratungsleistung sind: (1) Beratung und Betreuung der an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen. Die SPRIND geht dabei zum aktuellen Zeitpunkt von einem Beratungsaufwand während der Vertragslaufzeit von durchschnittlich 30 Arbeitsstunden pro Woche aus. Der tatsächliche Beratungsaufwand steht in direkter Abhängigkeit zur Anzahl der an der Challenge teilnehmenden Teams und des erforderlichen Beratungs-/Betreuungsbedarfes der einzelnen Teams und kann während der Laufzeit abweichen. Darüber hinaus sind Workshops mit der SPRIND und den teilnehmenden Teams sowie Vorortbesuche der Teams vorgesehen. Näheres ist der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung vom 02.09.2021 zu entnehmen. Für die Leistungsdurchführung sind nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen a) technische und regulatorische Beratung zu innovativen Technologien (z.B. ATMPs) oder Beratung zur Auswahl von Auftragnehmer:innen (CMO, CRO, CMC), b) Erarbeitung von regulatorischen Strategien (für verschiedene regulatorische Märkte), c) Beratung zu oder Begleitung bei der Entwicklung antiviraler Therapeutika und d) Unterstützung bei der Beantragung klinischer Studien und anderer Genehmigungen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- Korruption,
- Betrug,
- terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten,
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Entrichtung von Steuern,
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- Zahlungsunfähigkeit,
- Insolvenz,
- Vergleichsverfahren,
- Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,
- schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,
- direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,
- vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:
- Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) bei.
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
- Eintragung in einem Handelsregister.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Jahr.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.
- Erforderlich ist der Nachweis über vergleichbare Beratungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar mit der zu vergebenden Beratungsleistung ist eine Referenz dann, wenn es sich um erbrachte Leistungen handelt, die hinsichtlich Auftragsvolumen/Beratungsumfang, Beratungsgegenstand, wissenschaftlichem Fokus und Leistungsspektrum auf eine entsprechende Eignung des Bieters i.S.v. § 122 GWB schließen lassen.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.3) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 4 – Formblatt Eignungsreferenzen bei.
Die Referenzen sind in Anlage 4 – Formblatt Eignungsreferenzen ausführlich zu beschreiben und dabei sind die darin enthaltenen Mindestanforderungen zu
erfüllen.
Es sind nachfolgende Kriterien (Mindeststandards) Nr. (1) bis (3) von allen (maximal drei) eingebrachten Referenzen zu erfüllen und nachzuweisen:
(1) Auftraggeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
(2) Vertragsabschluss/-beginn erfolgte nach 31.08.2018,
(3) Vertragsdauer mindestens 12 Monate (in der Vergangenheit liegend) oder Auftragsvolumen von mindestens 1.500 Stunden (in der Vergangenheit liegend/bereits erbracht).
Es ist nicht erforderlich, dass jede eingebrachte Referenz die nachfolgenden Kriterien Nr. (4) bis (7) allesamt erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (4) bis (7) innerhalb von maximal drei Referenzen einfach nachgewiesen werden können:
(4) Technische und regulatorische Beratung zu innovativen Technologien (z.B. ATMPs) oder Beratung zur Auswahl von Auftragnehmer:innen (CMO, CRO, CMC),
(5) Erarbeitung von regulatorischen Strategien (für verschiedene regulatorische Märkte),
(6) Beratung zu oder Begleitung bei der Entwicklung antiviraler Therapeutika,
(7) Unterstützung bei der Beantragung klinischer Studien und anderer Genehmigungen.
Es werden maximal drei Referenzen im Zuge der Eignungsprüfung berücksichtigt, weshalb es nicht erforderlich ist, mehr als drei einschlägige Referenzen vorzulegen. Weiterhin ist die Eignung nachgewiesen, wenn eine Referenz die Mindestanforderungen Nr. (1) bis (7) allesamt erfüllt. Alternativ ist die Eignung nachgewiesen, wenn zwei bzw. drei Referenzen in Summe die Mindestanforderungen (4) bis (7) erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
August 2022
Die Auftragsvergabe bzw. der Abschluss des Dienstleistungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die hier betreffenden Beratungsleistungen nur in Anspruch genommen werden können, wenn auf Seiten der Auftraggeberin geeignete Teilnehmer(-teams) für die Challenge "Ein Quantensprung für neue antivirale Mittel" nach Abschluss und Auswertung der Bewerbungsphase ausgewählt werden. Die Vergabe kann von der Vergabestelle außerdem aufgehoben werden, wenn schwerwiegende Gründe bestehen, die nicht vorhersehbar waren. Bewerber:innen bzw. Bieter:innen haben keinen Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.