12-KSP-21-157; Stromausschreibung 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-21-157
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-21-157; Stromausschreibung 2022-2024
Teil 1: Lieferung elektrischer Energie für Gebäude mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
Teil 2: Lieferung elektrischer Energie für Gebäude ohne registrierende Leistungsmessung (SLP)
Teil 3: Lieferung elektrischer Energie für Straßenbeleuchtung und Ampeln ohne registrierende Leistungsmessung (SLP)
Teil 4: Lieferung elektrischer Energie für Wohnungen und Einrichtungen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung aus erneuerbaren Energien an allen Stromabnahmestellen der Auftraggeber, die in den Leistungsverzeichnissen aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt:
in Teil 1 (Gebäude mit RLM): ca. 1.109.509 kWh/Jahr
in Teil 2 (Gebäude mit SLP): ca. 1.245.525 kWh/Jahr
in Teil 3 (Straßenbeleuchtung u. Ampeln / SLP): ca. 1.581.696 kWh/Jahr
in Teil 4 (Whg. u. Einrichtungen /SLP): ca. 401.843 kWh/Jahr
gesamt: ca. 4.338.573 kWh/Jahr
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Die Leistungsbeschreibung/ das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und gilt inhaltlich bindend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution)
Die Eintragung ist auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen nachzureichen oder kann auch unter Nennung der Eintragung im PQ-VOL-Eintrag nachgewiesen werden.
Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen, sofern für das Unternehmen zutreffend:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen, sofern für das Unternehmen zutreffend:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Bietergemeinschaften müssen mit Ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abgeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mittglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
Folgende Unterlagen sind mit Angebot einzureichen:
- 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art aus den letzten 5 Geschäftsjahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei einem Einsatz von Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind sämtliche vom Bieter geforderten Erklärungen u. Nachweise auch von diesen mit Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen und Bietergemeinschaften abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen und Bietergemeinschaften sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen und Bietergemeinschaften in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Bietergemeinschaften, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) abgeben.
Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B, sofern nicht der in den Vergabeunterlagen enthaltene "5 Stromliefervertrag" abweichende Vereinbarungen festlegt
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung dürfen keine Bieter und/oder deren Bevollmächtigten anwesend sein. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen zum Ausschreibungsverfahren müssen bis spätestens 5 Werktage vor Ende der Abgabefrist über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Platform eingereicht werden. Innerhalb dieser Frist garantiert der Auftraggeber die Beantwortung der Fragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).