MatWiZEinsBw Wester-Ohrstedt, Neubau Werkstattgebäude, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21D00387
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
MatWiZEinsBw Wester-Ohrstedt, Neubau Werkstattgebäude, Objektplanung Gebäude
Objektplanung gem. HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume, LPH 5 bis 9 und Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
Wester-Ohrstedt
Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Es liegt im östlichen Teil der Liegenschaft.
Es gilt die Landesbauordnung S-H.
Die Gemeinde Wester-Ohrstedt liegt nicht in einer betroffenen Gemeinde nach der Kampfmittelverordnung.
Das Gebäude ist als Sonderbau in Gebäudeklasse 3 eingestuft. Ein Brandschutzkonzept ist bereits erstellt. Ein Gutachten für den Baugrund liegt vor. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist einzuhalten.
Das Gebäude ist ca. 70m lang, ca. 25m breit und ca. 8,5m hoch.
Das Werkstattgebäude besteht grundsätzlich aus 2 Bereichen:
Bereich 1: Werkstattbereich mit Werkhalle für Werkstätten incl. Lackiererei und Schweißerei, Grube, Lagerräumen und Teilewaschraum).
Bereich 2: Büro- und Sozialbereich mit Büroräume, WC-, Umkleide- und Waschräumen sowie einem Aufenthaltsraum mit Teeküche.
Als von außen sichtbare Materialien sind vorgesehen:
• Türen und Fenster mit Aluminiumrahmen
• Flachgeneigtes Satteldach im Hallenbereich mit Stehfalzdeckung, Flachdach mit Gefälledämmung und außenliegender Entwässerung im flacheren Gebäudeteil
• Metallkassettenverkleidung bzw. Sandwich-Elemente im Hallenbereich und der Einhausung der Lüftung
• Verblendmauerwerk im flachen Gebäudeteil.
Die tragenden Außenwände werden in KS-Mauerwerk 24cm hergestellt.
Es werden Ringbalken und Stürze aus Stahlbeton gemäß Statik erstellt.
Die Stützenzwischenräume werden mit KS-Mauerwerk ausgefacht.
Die Außenwände der Fahrzeughalle erhalten eine Vorhangfassade aus Blechpaneelen. Der flachere Werkstatt- und Dienstbereich erhält ein Verblendmauerwerk, optisch an die Bestandbauten angelehnt und wird gemäß EnEV-Nachweis gedämmt.
Die tragenden Innenwände werden in KS-Mauerwerk gemäß statischer Angaben und Brandschutzanforderungen ausgeführt.
Es werden Stützen in Stahlbeton gemäß Statik als Fertigteil erstellt, teilweise mit Konsole für die Kranbahnträger.
Das Dach der Hallenkonstruktion ist ein flachgeneigtes Satteldach mit 5° Neigung.
Die tragende Dachkonstruktion der Halle ist Trapezblech auf Stahlfachwerkträgern.
Der flachere Gebäudeteil erhält ein Flachdach in Stahlbetonkonstruktion.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MatWiZEinsBw Wester-Ohrstedt, Neubau Werkstattgebäude, Objektplanung Gebäude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de