Sammlung und Verwertung von Altpapier in der Landeshauptstadt Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-672-00003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Verwertung von Altpapier in der Landeshauptstadt Dresden
Sammlung und Verwertung von Altpapier in der Landeshauptstadt Dresden
Los 1.1 Einsammlung von Altpapier über Depotcontainer, rechtselbisch
Landeshauptstadt Dresden, rechtselbisch
- Einsammlung von Altpapier über Depotcontainer (Größe 3,2 m³)
- teilweise Gestellung von Depotcontainern (Unterfluranlagen werden von der Stadt Dresden gestellt)
- Transport des eingesammelten Altpapiers zu einer Übernahmestelle im Stadtgebiet
Primäre Ausführungsfrist: 01.07.2022 - 31.12.2024
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Los 1.2 Einsammlung von Altpapier über Depotcontainer, linkselb. S/W
Landeshauptstadt Dresden, linkselbisch Stadtgebiet Süd und West
- Einsammlung von Altpapier über Depotcontainer (Größe 3,2 m³)
- teilweise Gestellung von Depotcontainern (Unterfluranlagen werden von der Stadt Dresden gestellt)
- Transport des eingesammelten Altpapiers zu einer Übernahmestelle im Stadtgebiet
Primäre Ausführungsfrist: 01.07.2022 - 31.12.2024
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Los 1.3 Einsammlung von Altpapier über Depotcontainer, linkselb. SO
Landeshauptstadt Dresden, linkselbisch, Stadtgebiet Südost
- Einsammlung von Altpapier über Depotcontainer (Größe 3,2 m³)
- teilweise Gestellung von Depotcontainern (Unterfluranlagen werden von der Stadt Dresden gestellt)
- Transport des eingesammelten Altpapiers zu einer Übernahmestelle im Stadtgebiet
Primäre Ausführungsfrist: 01.07.2022 - 31.12.2024
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Los 2 Verwertung von Altpapier aus dem gesamten Stadtgebiet
Stadtgebiet Dresden
- Verwertung von Altpapier aus dem gesamten Stadtgebiet (Mengen aus dem Holsystem [Blaue Tonne] und dem Bringsystem [Lose 1.1 bis 1.3])
- Vorhaltung und Betrieb einer Übernahmestelle im Stadtgebiet
- ggf. physische Herausgabe/Bereitstellung von System-Mengen
Primäre Ausführungsfrist: 01.07.2022 - 31.12.2024
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn er nicht bis zum 31.12.2023 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht bis zum 31.12.2024 durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister und Berufsgenossenschaft
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer,
- Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben (Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung), getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2018, 2019, 2020 (Der Umsatz für das Gesamtunternehmen muss pro Fachlos 1.x in einem der Jahre 2018, 2019 oder 2020 mindestens 250 TEUR und für das Fachlos 2 in einem der Jahre 2018, 2019 oder 2020 mindestens 1,0 Mio. EUR betragen),
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung, jeweils mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 7,5 Mio. Euro für Vermögensschäden,
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2018, 2019, 2020 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind.
- Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
siehe unter III.1.2)
1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung über Referenzen
Lose 1.1 bis 1.3: mindestens eine Referenz für eine Sammlung von Abfällen über Depotcontainer (Leerung mittels Kran) in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern innerhalb der letzten 36 Monate vor Abgabe des Angebotes
Los 2: mindestens eine Referenz für die Vermarktung von mindestens 5.000 t Altpapier pro Jahr innerhalb der letzten 36 Monate vor Angebotsabgabe
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Efb-Zertifizierung für folgenden leistungsgegenständlichen Tätigkeiten
Lose 1.1 bis 1.3: Einsammeln und Befördern von Papier und Pappe
Los 2: Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Übernahmestelle sowie Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Sortieranlage (sofern eine Sortierung vorgesehen ist)
Sofern der Standort der vorgesehenen Übernahmestelle bzw. Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung vor.
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen/Nachweise einzureichen:
- Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/ Leistungsumfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes),
- eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung,
- das/die Efb-Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en)
siehe unter III.1.3)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Ab sofort MÜSSEN auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]