VE 50 - Estricharbeiten 2. BA; Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: 2010/1/6/21/774
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 50 - Estricharbeiten 2. BA; Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge
Die Estricharbeiten finden im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge 2 BA statt. Die Arbeiten umfassen u. a. folgende Leistungen: 144,61 m2 – Instandsetzung von Bestandsestrich- und Betonfußböden
542,68 m2 – Verlegen von Estrich mit unterschiedlichen Stärken in schwimmender sowie Verbundform
97,43 m2 – Verlegen von Trockenestrichelementen
118,93 m2 – Verlegen von Trittschalldämmung
Oelsnitz/Erzgebirge, DE
Die Estricharbeiten finden im Rahmen der Sanierung und Erweiterung des Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge 2 BA statt. Die Arbeiten umfassen u. a. folgende Leistungen: 144,61 m2 – Instandsetzung von Bestandsestrich- und Betonfußböden
542,68 m2 – Verlegen von Estrich mit unterschiedlichen Stärken in schwimmender sowie Verbundform
97,43 m2 – Verlegen von Trockenestrichelementen
118,93 m2 – Verlegen von Trittschalldämmung
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 50 - Estricharbeiten 2. BA; Bergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]1934
Internet-Adresse: www.erzgebirgskreis.de