BW 60 – Überbauerneuerung und Instandsetzung Stützwände
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
BW 60 – Überbauerneuerung und Instandsetzung Stützwände
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag für Objekt- und Tragwerksplanung (Lph. 1-3 der HOAI) sowie optional Lph. 4-8 der HOAI für die Überbauerneuerung und Instandsetzung der Stützwände der Sandbergbrücke, die den Heiligen-Geist-Kamp über die Travemünder Allee in der Hansestadt Lübeck überführt.
Der Überbau wird täglich von ca. 24.000 Kfz/Tag genutzt. Die unterführte Straße wird von ca. 7.600 Kfz/Tag befahren.
Der derzeitige Überbau des Bauwerks aus dem Jahr 1964 muss durch einen Neubau mit ähnlichen Abmessungen ersetzt werden.
Der Rückbau und Ersatzneubau muss in mehreren Bauphasen erfolgen.
Ferner sollen die je Fahrtrichtung die ca. 320m langen Stützwände umfangreich instandgesetzt werden.
Alle Arbeiten müssen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (einschl. Fußgängerverkehr) durchgeführt werden.
Hansestadt Lübeck - Heiligen-Geist-Kamp / Travemünder Allee (B75)
siehe Unterlage A02 - Informationsunterlage Leistungsgegenstand
o. g. Termine gelten für die Lph. 1-3, bei Beauftragung der Lph. 4-8 werden die Fristen entsprechend verlängert
Keine Beschränkung des Bewerberkreises.
Es werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes, soweit allgemein verpflichtend (siehe Eigenerklärung Eignung).
2. Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder Führungskräfte des Unternehmens (siehe Eigenerklärung Eignung).
3. Maßnahmebezogenes Anforderungsprofil an das einzusetzende Personal 3. Erklärungen zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. § 123/124 GWB (siehe Eigenerklärung Eignung).
4. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) zu zahlen.
5. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (siehe Erklärung der Bewerbergemeinschaft), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist sowie erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerhaften. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und als Anlage gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6. Bewerber, die die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), um die Eignungskriterien im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche oder wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, müssen unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen, mit ihrem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die Vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (siehe Verzeichnis der anderen Unternehmen).
Gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers sind außerdem für jedes dieser anderen Unternehmen das Formblatt Teilnahmeantrag und die dort genannten Erklärungen, Angaben, Nachweise und sonstige Unterlagen einzureichen. Des Weiteren muss der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen, vorgelegt werden sowie auf selbigem Formblatt die Erklärung für den Fall der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, dass der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen haften.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— Ingenieure oder beratende Ingenieure (§ 75 Abs. 2 VgV) und (soweit zulässig) Fachbauüberwacher — Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen;
— juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Ingenieurleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne (vgl. 1. und 2. Spiegelstrich) benennen.
Zahlung des Vergabemindestlohnes von [Betrag gelöscht] EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.