Vereinigte Mulde, Vorhaben Polder Löbnitz, Absenkung Wirtschaftsweg Referenznummer der Bekanntmachung: 296/2021/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vereinigte Mulde, Vorhaben Polder Löbnitz, Absenkung Wirtschaftsweg
Absenkung eines Wirtschaftsweges, Wegebauarbeiten, Erdstoffverwertung, Bauschuttverwertung, Durchlassneubau, Baumfällungen, Baumpflanzungen
Die Lose werden nur gemeinsam an den Gesamtbestbieter vergeben. Es ist ein Angebot für beide Lose vorzulegen.
Erdarbeiten, Wegebauarbeiten,Verwertung, Durchlassneubau, Baumfällung, Absenkung Wirtschaftsweg, Gebäudeabbruch
Bad Düben OT Wellaune, DE
Erdarbeiten, Wegebauarbeiten, Verwertung, Durchlassneubau, Baumfällung
- Absenkung Wirtschaftsweg, Gebäudeabbruch
6.300 m² Oberboden abtragen, zwischenlagern und wiedereinbauen
2.200 m² Oberboden liefern und andecken
19.515 m³ Boden lösen
2.820 m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen
39.078 t Boden verwerten
2.355 m² ungebundener Wegebau aus sandgeschlämmter Schotterdecke inklusive Frostschutz- und Schottertragschicht
43,50 m Betonrohrleitung herstellen
55,00 m² Steinschüttung herstellen
296 St Bäume fällen u. Baumstümpfe roden
Baumpflanzungen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Bad Düben OT Wellaune, DE
- Baumpflanzungen
110 Stück Hochstamm pflanzen
8.500, m² Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in Berufs- oder Handelsregister bzw. Handwerksrolle
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 2 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung einschließlich des abgeforderten Nachweises zur Berufshaftpflicht vorzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gem. § 48 Abs. 1 EstG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A-EU 2019 § 6a Abs. 3 kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einschließlich der hier geforderten Angaben zu den 3 Referenzen der in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren durchgeführten vergleichbaren Leistungen vorzulegen.
Von allen Bietern ist mit dem Angebot der Nachweis über die für die Leistung zur Verfügung stehende Technische Ausrüstung sowie die Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns einzureichen.
Vergleichbare Referenzen:
- 2 Referenzen Errichtung Linienbauwerke (z. B. Verkehrsflächenplanung, Leitungstrassen) der letzten 5 Jahre auf einer Länge von mindestens 350 m und
- 2 Referenzen linienhaften Holzung (z.B. Verkehrsflächen, Leitungstrassen) der letzten 5 Jahre auf einer Länge von mindestens 350 m und
- 2 Referenzen Baumpflanzung der letzten 5 Jahre
Mehrfachnennungen einer Referenz sind möglich, falls mehrere Kriterien innerhalb einer Referenz erfüllt sind.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle vorzulegen:
• Urkalkulation
• die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei Angeboten, die aufgrund des Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen sowie auf die Prüfung der Eignung des Unternehmens verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
s. Vergabeunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentlich, Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.