ZVM Segeberg-Wahlstedt, Ausbau der Kläranlage Bad Segeberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZVM Segeberg-Wahlstedt, Ausbau der Kläranlage Bad Segeberg
Generalplanung (Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI Alg. 1, 4, 7 und 8), Besondere Leistungen, stufenweise Beauftragung
23795 Bad Segeberg
Der Zweckverband Mittelzentrum betreibt die Kläranlage mit einer Anschlussleistung von 35.000 EW, in der die Abwässer aus Bad Segeberg und den umliegenden Gemeinden aufbereitet wird. Die Kläranlage umfasst eine mechanische Reinigung, eine biologische Reinigungsstufe einschließlich chemischer Phosphorelimination, eine Schlammbehandlung, eine Trübwasserbehandlungsstufe sowie ein Ausgleichsbecken. Im Einzugsbereich der Kläranlage stehen verschiedene Erweiterungen durch die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete an. Im Rahmen einer Bedarfsplanung der CONSULAQUA Hamburg Beratungsgesell. mbH wurde für sämtliche Behandlungsstufen Handlungsbedarf ermittelt. So soll die Kläranlage um 15.000 EW erweitert sowie verschiedene Anlagenteile ertüchtigt werden. Der Erläuterungsbericht der Bedarfsplanung liegt den weiteren Vergabeunterlagen als Anlage bei. Zusammengefasst sind die einzelnen Bauabschnitte / Bauteile in einem Maßnahmenkatalog dargestellt, der ebenfalls im Anhang beiliegt. Bestandteil dieser Vergabe sind die Bauabschnitte Nr. 2-18 und 20-21.
Der Umbau / die Erweiterung der bestehenden Kläranlage soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die alten Anlagen sollen zurückgebaut, umgebaut und oder erneuert werden. Während der Bauphase sind Provisorien / Zwischenlösungen erforderlich. Der Betrieb muss aufrecht erhalten werden.
Die Baukosten der KG 300+400 für die hier ausgeschriebenen Bauabschnitte wurden mit einem Volumen von ca. 11,76 Mio. EUR netto veranschlagt. Dabei betragen die Kosten für die KG 300 laut vorbereitender Kostenschätzung ca. 6,9 Mio. EUR und für die KG 400 ca. 4,86 Mio. EUR. Die Kosten für den Rückbau sind in den o.g. Werten bereits enthalten. Die o.g. Baukosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich der Entwurf in allen Projektstadien auszurichten hat.
Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbau sowie Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung abdecken und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben.
Es sollen die Leistungsphasen 1-9 in den Leistungsbildern nach §§ 43, 55 HOAI bzw. die Leistungsphasen 1-6 im Leistungsbild nach § 51 HOAI bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZVM Segeberg-Wahlstedt, Ausbau der Kläranlage Bad Segeberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [gelöscht] zu stellen. Fragen werden bis zum 23.04.2021 angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de