Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 21/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines Ultraschallempfangsmoduls
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Else Kröner-Fresenius-Zentrum für digitale Gesundheit Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Leistungsgegenstand ist die Entwicklung und Erstellung eines auf der cMUT-Technologie basierenden Ultraschallempfangsmoduls / basierenden Ultraschallempfängers, welches / welcher zur Evaluierung der Sonografie in direkter akustischer Kopplung mittels reflexivem Ultraschall im Frequenzbereich 2,5-16 MHz für den Einsatz an biologischen Geweben geeignet ist.
Die Leistung hat nach Maßgabe des beigefügten Forschungs- und Entwicklungsvertrag VGS # 21/2021 (inkl. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung, Anlage 2 - Preiszusammenstellung) zu erfolgen.
Die Finanzierung der Beschaffung erfolgt durch eine Zuwendung, welche aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt wird.
Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld; die dort eingetragenen Angaben stellen keine verbindlichen vertraglichen Regelungen dar. Die Vertragstermine / -fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Vertragslaufzeit mit der Erteilung des Zuschlags beginnt, der nicht notwendigerweise am 13.10.2021 erfolgen wird. Bis zum 01.04.2022 sind zehn finale Prototypen der Empfangseinheiten / entsprechende 2-dimensionale Arrays zu fertigen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Auflistung/Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A
- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inkl. Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der -summen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A).
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt ist.
Mindestanforderungen bzgl. Referenzprojekte / Referenzaufträge:
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Entwicklungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es sind vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Erbringung vergleichbarer Leistungen / Entwicklungsleistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn die folgenden Leistungen Inhalt der nachgewiesenen Referenzprojekte / Referenzaufträge gewesen sind bzw. sich die erbrachten Leistungen durch folgende Eigenschaften auszeichnen:
-Leistungsgegenstand war die Entwicklung von cMUT-Technologien im medizinischen Kontext / zur medizinischen Anwendung.
- Die im Rahmen des Referenzprojektes entwickelte Technologie ist an ein breites Spektrum an Anforderungen variabel anpassbar (wie z.B. Größenänderungen des Arrays, Verwendung in unterschiedliche Umgebungen).
- Im Rahmen des Referenzprojektes / Referenzauftrags wurden cMUT-Arrays in 2-Dimensionaler Anordnung gefertigt.
- Der Bieter hat im Rahmen des Referenzprojektes / Referenzauftrags die Entwicklung der jeweiligen cMUT-Technologie von der Konzeption bis zur Fertigung (im Sinne eines Prototypen) begleitet.
Es wird diesbezüglich festgelegt, dass die nachgewiesenen Referenzprojekte / Referenzaufträge nicht jeweils sämtliche der aufgeführten Leistungen (1. - 4.) zum Inhalt gehabt haben müssen bzw. nicht alle der aufgeführten Projekt- / Auftragsinhalte (1. - 4.) Gegenstand sämtlicher nachgewiesener Referenzprojekte / Referenzaufträge gewesen sein müssen.Es ist stattdessen ausreichend, wenn die durch den Bieter nachgewiesenen Referenzprojekte kumuliert sämtliche der vier aufgeführten Leistungen beinhalten / beinhaltet haben. Ein Bieter hat dementsprechend nachzuweisen, dass sämtliche aufgeführten Leistungen Gegenstand eines oder mehrerer der durch sein Unternehmen durchgeführten Referenzprojekte / -aufträge ist / war. Es ist insofern bspw. ausreichend, wenn zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden und hierbei ein Referenzprojekt die oben aufgeführten Leistungen 1., 2. und 4. und ein anderes Referenzprojekt die Leistungen 2., 3. und 4. zum Gegenstand hat / hatte. Es ist bspw. aber auch ausreichend, wenn nur ein Referenzprojekt nachgewiesen wird, dass sämtliche der aufgeführten Leistungen (1. - 4.) zum Inhalt (gehabt) hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.
2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt 5. und 6. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Punkt 5. und 6. der "Hinweise zum Vergabeverfahren" aufgeführten Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem "Formblatt Angebot" ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter Punkt 6. der "Hinweise zum Vergabeverfahrenen" geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist. Weitere spezifische Festlegung zum Vergabeverfahren VGS # 21/2021 zum Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern sind der Vergabeunterlage "Angebots- und Bewerbungsbedingungen", Punkt 3.9. "Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" zu entnehmen. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind ebenso unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil (siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Punkt 5. "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWRBET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.