Beschaffung iPads und Notebooks sowie Convertibles Referenznummer der Bekanntmachung: R 4611/21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 157-415650)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung iPads und Notebooks sowie Convertibles

Referenznummer der Bekanntmachung: R 4611/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. In diesem Zusammenhang sollen rd. 1.300 Apple iPads (Generation 2020) als Los 1, rd. 800 Notebooks als Los 2 und rd. 40 Convertibles als Los 3 beschafft werden. Um flexibel auf eventuell entstehenden Bedarfsschwankungen reagieren zu können, möchte die TraveKom die o.g. Hardware zusätzlich mit drei optionalen Losen ausschreiben. Dem entsprechend sollen optional rd. 1.300 Apple iPads (Generation 2020) als Los 4, rd. 2000 Notebooks als Los 5 und rd. 100 Convertibles als Los 6 angeboten werden. Die Lose 4, 5 und 6 sind für die TraveKom unverbindlich, d.h. keine Abnahmegarantie, und werden erst bei Bedarf beauftragt.

Grundsätzlich wird beim Aufbau der lernförderlichen IT-Infrastruktur eine möglichst hohe Endgerätestandardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungsaufwand möglichst gering zu halten. Die Auswahl der Geräte wird zum einen durch Anforderungen der Schulen und somit dem letztendlichen Einsatzort bestimmt. Zum anderen kommen Anforderungen seitens der ITSM involvierten Stellen hinzu, die sich vor allem auf Kriterien der technischen Endgeräte-Wartung, sowie Liefer-, Lager- und Inventarisierungsanforderungen beziehen.

Damit das Ausschreibungsverfahren und anschließende Prozesse bis zur schulischen Endgeräte-Inbetriebnahme im Rahmen der durch das Förderprogramm, "Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler", gegebenen Fristen für die TraveKom GmbH umsetzbar ist, ist sowohl hinsichtlich technischer als auch logistischer Aspekte eine Zusammenarbeit bzw. gemeinsame Planung zwischen dem Auftragnehmer und der TraveKom notwendig. Die Planung erfolgt direkt nach der Zuschlagserteilung im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren.

Die Einkaufsbedingungen der TraveKom GmbH sind Vertragsbestandteil dieser Ausschreibung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 157-415650

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Anpassung der Angebotsabgabefrist auf den 27.08.2021, 13:00 Uhr
Anstatt:
Tag: 26/08/2021
Ortszeit: 13:00
muss es heißen:
Tag: 27/08/2021
Ortszeit: 13:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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