Stadt Itzehoe - Beauftragung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Grundsanierung Sportzentrum am Lehmwohld einschließlich 2. BA Energetische Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20853-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Itzehoe - Beauftragung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Grundsanierung Sportzentrum am Lehmwohld einschließlich 2. BA Energetische Sanierung
Die Stadt Itzehoe beabsichtigt die Grundsanierung des Sportzentrums Lehmwohld in Itzehoe. Die Grundsanierung des Sportzentrums umfasst neben der Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche sowie der barrierefreien Erschließung die energetische Sanierung. Die erforderlichen Leistungen im Bereich der Planung der Technischen Gebäudeausrüstung sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das Sportzentrum am Lehmwohld stammt aus dem Jahr 1976 und wird für den Sportunterricht der beiden angrenzenden Schulen und von mehreren Itzehoer Sportvereinen ganztägig genutzt.
Es umfasst zwei Einfeldhallen im Untergeschoss sowie eine Dreifeldhalle im ersten Obergeschoss. Die ebenfalls vorhandenen Umkleide- und Sanitäranlagen befinden sich im Unter- und Erdgeschoss. Der Tribünenbereich fasst ca. 500 Personen. Im ersten Obergeschoss befindet sich zudem ein regelmäßig genutzter Unterrichtsraum.
Gegenstand der Ausschreibung sind Maßnahmen zur Grundsanierung und energetischen Verbesserung des Gebäudes. Einzelheiten zu dem ausgeschriebenen Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im Rahmen des 1. BA zur energetischen Fassadensanierung in 2018 wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Erneuerung Fassadenverkleidung Eingangsbereich und Treppentürme EG bis UK Dach
- Erneuerung Fassadenverkleidung UG/EG - Bereich Sporthalle IV+V
- Erneuerung Fenster der Treppentürme
- Erneuerung Fenster Sporthallen IV und V
- Eingangsfassade - Metallbau und Fenster
- Ausbau Klassenraum 1.OG
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll im Wesentlichen im laufenden Hallenbetrieb umgesetzt werden. Teilsperrungen der Hallen und Umkleiden sind, je nach Erfordernis, denkbar. Diese müssen in entsprechenden Terminplänen dokumentiert und an alle Beteiligten kommuniziert werden. Einzelheiten hierzu sind mit der Auftraggeberin nach Auftragserteilung abzustimmen.
Die Auftragserbringung erfolgt unter Berücksichtigung der Leistungsbilder der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2021). Bei der ausgeschriebenen
Leistung handelt es sich um Maßnahmen, die dem Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung zuzuordnen sind. Ihr Leistungsinhalt ergibt sich aus den §§ 53 ff. HOAI, an dessen Leistungsbildern sich der Leistungsumfang orientiert.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind die folgenden HOAI-Leistungsphasen:
- Phase 1: Grundlagenermittlung;
- Phase 2: Vorplanung;
- Phase 3: Entwurfsplanung;
- Phase 4: Genehmigungsplanung;
- Phase 5: Ausführungsplanung;
- Phase 6: Vorbereitung der Vergabe;
- Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe;
- Phase 8: Objekt-/Bauüberwachung,
- Phase 9: Objektbetreuung.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungsphasen eins bis drei beauftragt (stufenweise Beauftragung). Die übrigen Leistungsphasen werden im Bedarfsfalle gesondert von der Auftraggeberin abgerufen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den
Vergabeunterlagen und dieser Auftragsbekanntmachung zu entnehmen.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis drei beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRBA7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de